Frage an Ute Vogt von Friedrich S. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Betr.: „Abschlagsfrei Rente ab 63 bei 45 Beitragsjahren“
Sehr geehrte Frau Vogts,
ich beglückwünsche Sie zu Ihrer Diätenerhöhung. Es ist erfreulich, wenn die Menschen das bekommen was sie sich verdient haben. Leider trifft dies nicht auf mich zu. Laut Frau Ministerin Nahles habe ich mir die „abschlagsfreie Rente“ verdient. Da ich vor dem 1.7.2014 in Rente ging komme ich nicht in den Genuss der „abschlagsfreien Rente“. Bis zum Ende meiner Tage (statistisch 15 Jahre) wird mir Monat für Monat von Ihrer Partei verweigert was ich mir verdient habe!!
Ist das für Sie in Ordnung?
Wie bezeichnet man in der Politik Personen die sagen: „Du hast es dir verdient aber du bekommst nicht was du dir verdient hast?“
Wenn die SPD von “sozialer Gerechtigkeit“ spricht steigt bei mir der Blutdruck.
Helmut Schmidt versprach während einer Wehrdienstzeit: „Die einen dienen, die anderen verdienen. Dies ist unsozial und ungerecht. Die SPD wird dies ändert“. Dieses Versprechen wurde bis heute nicht eingelöst. Mir fehlen deshalb ca. 10000€
Gerhard Schröder forderte und förderte intensiv die „private Altersvorsorge“. Da s hielt die SPD nicht davon ab auf meine, schon seit 20 Jahren bestehende Direkt-Lebensversicherung, Sozialbeiträge zu erheben. Mir fehlen seitdem ca. 10.000€ in meiner Altersvorsorge
Ich habe die „abschlagsfreie Rente“ verdient und bekomme sie nicht. Bei einer Durchschnittsrente und einer stat. Lebenserwartung von 78 Jahren fehlen mir ca. 15.00€
Die SPD kostet mich in Summe 35.000€. Mit wieviel „sozialer Gerechtigkeit nach SPD Version“ (in €) muss ich in Zukunft noch rechnen?
Mit freundlichem Gruß
F.Schmid
Sehr geehrter Herr Schmid,
danke für Ihre E-Mail.
Ich finde richtig, dass Menschen, die 45 Jahre gearbeitet haben und versichert waren, ab einem Alter von 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen können, auch wenn die Regelung nicht jedem Einzelfall gerecht werden kann. Von daher kann ich gut verstehen, dass die Menschen, die vor dem Stichtag in Rente gegangen sind, auch gerne von der Regelung profitieren würden.
In der Regel gelten gesetzliche Neuregelungen aber erst ab einem bestimmten Stichtag in der Zukunft. In diesem Fall ist das der 01.07.2014. Dies führt im Zeitablauf zu Unterschieden, die leider dazu führen, dass nicht alle Rentnerinnen und Rentner gleich behandelt werden können, aber alle mit dem jeweils gleichen Zugangsjahr zur Rente. So sind zum Beispiel Versicherte der Geburtsjahrgänge 1947 und jünger von der „Rente mit 67“ betroffen und für diese wird auch der abschlagsfreie Rentenzugang ab dem Jahr 2014 angehoben.
Würden Rechtsänderungen immer für alle Rentnerinnen und Rentner rückwirkend gelten, müsste mit jeder Änderung eine komplette Neuberechnung der Rente jedes Einzelnen auf der Grundlage des jetzt geltenden Rechts vorgenommen werden. Dies wäre nicht nur mit einem enorm großen Verwaltungsaufwand verbunden, sondern könnte im Einzelfall durchaus auch zu Verschlechterungen führen.
Beste Grüße
Ute Vogt