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Frage von Konrad S. •

Frage an Ute Vogt von Konrad S. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Vogt,

während der Fragesteller W. B. richtig bemerkte, die Mütter Rente setzt
ab 1.07.2014 ein, schreiben Sie, ab dem 1.07. 2013 kommt ein weiteres Jahr hinzu.

Es taucht auch noch die Frage auf, ob für das verstorbene Kind, zeitanteilig auch
noch der zweite EP. gewährt wird.

Vielen Dank, MfG.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Schießl,

danke, dass Sie den Tippfehler in meiner Antwort an Herrn Brosig entdeckt haben. Es muss selbstverständlich 01.07.2014 heißen. Die Frage nach den verstorbenen Kind habe ich bereits beantwortet: Beim verstorbenen Kindes wird die Zeit angerechnet, in der tatsächlich erzogen wurde. Das wären in dem von Walter Brosig geschilderten Fall vier Monate.

Herzliche Grüße

Ute Vogt