Frage an Ute Vogt von Walter B. bezüglich Senioren
Guten Tag Frau Vogt.
Ab dem 01.07.2014 soll laut dem Koalitionsvertrag die sogenannte Muetterrente kommen.
Wie verhaelt es sich bei 2 noch lebenden Kindern und leider nach einem, nach 4 Monaten verstorbenen Kind?
Bekommt die Mutter nun fuer 2 oder fuer 3 Kinder die Muetterrente?
Wuerde mich ueber eine aussagefaehige Antwort freuen.
Mit freundlichen Gruessen
Walter Brosig aus Leonberg.
Sehr geehrter Herr Brosig,
danke für Ihre Frage.
Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten, die so genannte Mütterrente, gibt es bereits jetzt. Ab dem 01.07.2013 wird die Gewährung eines weiteren Jahres Kindererziehungszeit für Versicherte kommen, deren Kind vor dem 01.01.1992 geboren wurde. Bezüglich des verstorbenen Kindes wird die Zeit angerechnet, in der tatsächlich erzogen wurde. Das wären in dem von Ihnen geschilderten Fall leider nur die vier Monate.
Herzliche Grüße
Ute Vogt