Frage an Ute Vogt von Paul R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Ute Vogt
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes und/oder in einem Rüstungsexportgesetz festgeschrieben wird?
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein Verbot des Exportes von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein, wenn diese in bewaffneten internen Auseinandersetzungen zur inneren Repression oder zu Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden könnten?
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Exportverbot von Kleinwaffen aus Deutschland ein?
Sind Sie gegen Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexporte
Wie wollen Sie die Transparenz von Rüstungsgeschäften gegenüber Parlament und deutscher Öffentlichkeit sicherstellen?
Stört es Sie, dass Sie als Abgeordnete kein Mitbestimmungsrecht und kaum Informationsrechte bei Rüstungsexporten haben werden? Falls ja, wie möchten Sie dies in der nächsten Legislaturperiode ändern?
Sind Sie für ein Vetorecht des deutschen Bundestages bei Rüstungsgeschäften und wenn ja, bei welcher Art von Geschäften? Falls nein, welche Rolle sollen Abgeordnete Ihrer Meinung nach bei der Kontrolle der Regierung in dieser Frage spielen?
Mit freundlichen Grüßen
Paul Russmann
Sehr geehrter Herr Russmann,
danke für Ihre Fragen.
Frage 1: Unter der Merkel-Regierung floriert das deutsche Rüstungsexportgeschäft wie noch nie, auch in Länder, in die keine Rüstungsgüter geliefert werden sollten. Ich setze mich daher für eine Rückkehr zu einer restriktiven Rüstungsexportpolitik ein.
Frage 2: Ja. Dafür setze ich mich ein.
Frage 3: Ja. Rüstungsexporte in diese Länder lehne ich ab.
Frage 4: Ich bin für eine deutliche Verringerung der Exportgenehmigungen für Kleinwaffen. Diese sollten nur noch an solche Staaten geliefert werden, die den restriktiven Kriterien der Exportrichtlinien entsprechen und das Kleinwaffenaktionsprogramm der Vereinten Nationen als verbindlich betrachten und einhalten.
Frage 5: Aktuelle Beispiele zeigen, dass vor allem der Endverbleib solcher Waffen besorgniserregend ist. Von daher sollte die Lizenzvergabe präziser geregelt und regelmäßig kontrolliert werden. Bei Verstößen oder wenn der Endverbleib nicht zweifelsfrei sichergestellt werden kann, sollte keine Lizenz vergeben werden.
Frage 6: Das Verbot von Hermes-Bürgschaften halte ich auch für ein geeignetes Instrument, um Rüstungsexporte zu verringern.
Frage 7: Ja. Die Kontrollfunktion des Bundestages muss gegenüber der jetzigen Praxis deutlich effektiver gestaltet und gestärkt werden. Ich bin für eine zeitnahe Informationspflicht und transparente Rüstungsberichte. Persönlich halte ich namentliche Abstimmungen und insbesondere ein Vetorecht des Bundestages für überlegenswert.
Herzliche Grüße
Ute Vogt