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Ute Vogt
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Frage von Anna B. •

Frage an Ute Vogt von Anna B. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Vogt,

da Sie im Kandidatencheck angegeben haben, dass der Staat nicht ohne konkreten Verdacht auf die Daten von Bürgerinnen und Bürgern zugreifen soll, möchte ich deshalb von Ihnen erfahren, wie Sie im Falle einer großen Koalition im Bundestag agieren würden. Sowohl die SPD als auch die CDU haben sich für die Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen, daher stellt sich mir die Frage, ob Sie bei einer Abstimmung zu diesem Thema sich der Fraktion anschließen oder zu Ihrer eigenen Meinung stehen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Anna Breunert

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Breunert,

danke für Ihre Nachfrage zum Kandidatencheck.

Ich will erstens keine große Koalition und zweitens setzt sich die SPD seit langem für eine grundlegende Überarbeitung der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein, die es den Mitgliedsstaaten erlaubt, von den Vorgaben abzuweichen.

Wir haben die Bundesregierung deshalb mehrfach aufgefordert, auf europäischer Ebene eine Überarbeitung der Vorratsdatenrichtlinien anzustrengen. Diese ist allerdings bis heute geltendes Recht. Von daher bedarf zunächst einer grundlegenden Überarbeitung der Richtlinie auf europäischer Ebene und es wird die Aufgabe der neuen Bundesregierung sein, sich dafür stark zu machen.

Die Enthüllungen von Edward Snowden zeigen, dass das angemessene Verhältnis zwischen Sicherheitspolitik und Persönlichkeitsrechten aus dem Lot geraten ist. In der NSA-Spionageaffäre geht es um Grundrechtsverletzungen in nie gekanntem Ausmaß. Eine flächendeckende Ausspähung ist mit den Grundrechten unvereinbar. Die Ignoranz, die Verharmlosung und der fehlende Aufklärungswille der Merkel-Bundesregierung haben ein solches Ausmaß erreicht, dass die CDU derzeit wohl kaum etwas vorlegen könnte, das meine Zustimmung fände.

Im Gegensatz dazu gibt es Bewegung in der SPD. Dort setzt sich zunehmend die Meinung durch, dass die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung nach XKeyscore, PRISM und TEMPORA keinen Bestand mehr haben darf. Die Richtlinie muss grundsätzlich überarbeitet und neu bewertet werden. Dabei muss der Nachweis geführt werden, ob diese Speicherung von Kommunikationsdaten mit den Grundwerten der europäischen Union in Einklang steht und ob und in welchem Umfang diese weitgehenden Eingriffe tatsächlich notwendig und verhältnismäßig sind.

Richtschnur für meine Entscheidung wird allerdings – je nachdem, was mir dann ganz konkret zur Abstimmung vorliegt – meine Aussage beim Kandidatencheck sein.

Herzliche Grüße

Ute Vogt