Frage an Ute Vogt von Christoph S. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Vogt,
Die Cannabisprohibition in Deutschland soll den Cannabisskonsum in der Bevölkerung verringern.
Dieses Ziel hat sie nicht erreicht. In Ländern in denen Cannabis erlaubt ist, wird nicht mehr konsumiert als in Deutschland. Beispiele aus Belgien, den Niederlanden und Spanien zeigen dass eine liberale Konsumakzeptierende Drogenpolitik die soziale und gesundheitliche Situation der Konsumenten deutlich verbessert.
Durch die Prohibition wird der Handel mit Cannabis dem Schwarzmarkt überlassen der keinen Jugendschutz kennt. Konsumenten werden Strafrechtlich verfolgt und im Straßenverkehr diskriminiert obwohl sie nie mit Cannabis gehandelt haben und nie unter Einfluss von Drogen gefahren sind. Konsumenten kommen über ihre Dealer in Berührung mit harten Drogen.
Wie stehen sie zur Cannabisprohibition bzw. zu einer Cannabis(re)legalisierung oder zumindest einer Entkriminalisierung der Konsumenten?
Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Schneider.
Sehr geehrter Herr Schneider,
danke für Ihre Frage.
Eine Entkriminalisierung des Konsums von Cannabis halte ich persönlich für sinnvoll. Ich setze mich für eine Drogenpolitik ein, bei der Hilfe statt Strafe sowie die gesundheitliche Vorsorge und Prävention im Vordergrund stehen.
Viele der Argumente, die für eine Legalisierung von Cannabis sprechen, kann ich durchaus nachvollziehen. Ich frage mich aber, ob die damit einhergehenden Folgewirkungen tatsächlich nur positiv wären. Tabak und Alkohol sind Beispiele dafür, dass Legalität nicht automatisch mit einem funktionierenden Jugendschutz einhergeht. Vorstellbar wären für mich wissenschaftlich begleitete Modellversuche einer kontrollierten Abgabe. Auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen könnte in jedem Fall sachlicher diskutiert werden, als es bisher oft der Fall ist.
In der SPD-Bundestagfraktion wird eine Legalisierung abgelehnt. Handlungsbedarf wird aber bei der Strafverfolgung des Eigenkonsums gesehen. Daher will meine Fraktion eine Initiative für eine bundeseinheitliche Geringe-Mengen-Regelung in den Bundestag einbringen.
Herzlich Grüße
Ute Vogt