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Frage von Christa B. •

Frage an Ute Vogt von Christa B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Vogt,

mit Entsetzen habe ich in der gestrigen Süddeutschen Zeitung gelesen, dass die Fraktionen planen, das Rederecht zu beschränken, vor allem für Abgeordnete, die eine ander als die von der Fraktion vertretene Meinung haben.
Im Grundgesetz Art. 38 Abs. 1 heißt es jedoch:
"Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."
Hier ist nicht einmal die Rede von "Fraktionszwang". Geschweige denn davon, dass die Abgeordneten zugunsten der Fraktion auf ihr Grundrecht der freien Meinungsäußerung verzichten müssten.
In meinen Augen ist dieses Vorhaben ein Versuch, unsere Parlamentarische Demokratie auszuhebeln. Wie stehen Sie zu diesen Plänen und wie kommt es, dass die SPD, die Sozial-"Demokraten" dieses Vorhaben auch noch unterstützt?

Mit freundlichen Grüßen,
Christa Bauer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Frau Bauer,

auch ich habe über die Presse erfahren, dass eine Einschränkung des Rederechts geplant sein soll. Einer Einschränkung der Abgeordnetenrechte oder gar Aushebelung parlamentarischen Demokratie hätten weder ich, noch die Mehrheit meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen zugestimmt, dessen können Sie sicher sein. Geplant war im Übrigen wohl ursprünglich eher eine Klarstellung, d.h. überhaupt eine Regelung zu treffen, und nicht eine Beschränkung.

Herzliche Grüße
Ute Vogt