Frage an Ute Vogt von Dr. Jörgen B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Vogt,
laut Verfassung sind die Verantwortung und die Rechte der Bundestagsabgeordneten demokratisch festgelegt. Nach der öffentlichen Debatte sollen diese Grundgesetzlichen Rechte eingeschränkt werden - Fraktionszwang, Rederecht -. Bitte erklären Sie mir als wählendem Bürger welche Rechtsgrundlage Sie für Ihre Entscheidung bei einer Abstimmung (am 26. April 2012 ?) anwenden wollen, um eine über das Grundgesetz zu stellende Rechtsdefinition (Gesetz ?) festzuschreiben?
Mit freundlichem Gruß
J.Bastian
Sehr geehrter Herr Bastian,
die vom Ihnen befürchtete Einschränkung des Rederechts ist vom Tisch und das ist gut so. Dass eine solche angedacht war, habe ich übrigens selbst über die Presse erfahren. Eine Einschränkung der Abgeordnetenrechte hätte auch sicher weder meine Zustimmung, noch die der Mehrheit meiner Fraktionskolleginnen und -kollegen gefunden. Geplant war im Übrigen wohl ursprünglich eher eine Klarstellung, d.h. überhaupt eine Regelung zu treffen, und nicht eine Beschränkung. Aber mir persönlich reicht auch die bisherige Praxis, wie sie von Bundespräsident Lammert angewendet wurde.
Herzliche Grüße
Ute Vogt