Frage an Ute Vogt von Bernd S. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Vogt
Auf Biokraftstoffe sollen nach dem Willen der Bundesregierung bereits ab 1. August Steuern fällig werden. Nur Landwirte sollen reinen Biodiesel weiterhin steuerfrei tanken können, wie es der am Mittwoch vom Kabinett in Berlin verabschiedete Entwurf des Energiesteuergesetzes vorsieht. Demnach werden auf reinen Biodiesel zehn Cent je Liter fällig, für Pflanzenöl und beigemischten Biokraftstoff ist eine Steuer von 15 Cent pro Liter vorgesehen.
Was mir bei der ganzen Sache leider unverständlich ist, warum soll reines Pflanzenöl mit 15 Cent pro Liter versteuert werden? Pflanzenöl ist bisher noch nicht als Kraftstoff genormt ! Bisher gibt es keine Abgasnorm für Pflanzenöle! Kein Fahrzeughersteller bietet auch nur ein Fahrzeug an das pflanzenöltauglich wäre! Umrüstungskosten auf Pflanzenölbetrieb schlagen derzeit mit 2-3 tausend Euro zu Buche!
Gerade in den letzten Jahren haben sich einige Umrüster am Markt etabliert um die Nutzung von Pflanzenöl als Kraftstoff voranzutreiben. In letzter Zeit haben sich auch andere Unternehmen damit beschäftigt die Nutzung von Pflanzenölen als Kraftstoff voranzutreiben (Ölmühlen,Tankstellen)! Auch die heimische Landwirtschaft könnte sich durch den Anbau von Ölsamen ein zusätzliches Einkommen erwirtschaften.
Will man nun alle diese Unternehmen, die Ihre Zeit und Ihr Geld in die Nutzung von Pflanzenöl als Kraftstoff gesteckt haben auf die Opferbank führen?
Die Nutzung von biologischen Kraftstoffen im Keim ersticken?
Wie stehen Sie und Ihre Partei zu diesem Thema?
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Schulz
Sehr geehrter Herr Schulz,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mit der Steuerbegünstigung von Biokraftstoffen, die seit dem 1. Januar 2004 sowohl für reine Biokraftstoffe als auch für Beimischungen zu fossilen Kraftstoffen gewährt wird, soll der Unterschied zwischen den Kosten für den Biokraftstoff und dem Preis für den entsprechenden fossilen Kraftstoff ausgeglichen werden. Findet eine Begünstigung über diesen Ausgleich hinaus statt, sind die Kosten für den Biokraftstoff überkompensiert und der betreffende Biokraftstoff ist überfördert. Aus EU-rechtlichen Gründen ist das Vorliegen einer Überkompensation jährlich zu überprüfen. Wird eine Überkompensation festgestellt, besteht die ausdrückliche Verpflichtung, die Steuerbegünstigung gesetzlich anzupassen.
Nach dem Biokraftstoffbericht für das Jahr 2004, der im Juni 2005 dem Deutschen Bundestag vorgelegt wurde (BT-Drs. 15/5816), war Biodiesel im Jahr 2004 in Höhe von 5 Cent je Liter Reinkraftstoff und 10 Cent je Liter Beimischung überfördert.
Die Steuerbegünstigung sollte den Kostenunterschied zwischen Biokraftstoffen und den entsprechenden fossilen Kraftstoffen ausgleichen. Der Verkaufspreis, der für Biokraftstoffe an der Tankstelle erzielt wird, ist jedoch dem Netto-Einstandspreis mittlerweile davon galoppiert. Er orientiert sich ganz klar am Preis für fossilen Dieselkraftstoff und unterbietet ihn um jeweils 10 Cent. Angesichts insgesamt stark gestiegener Kraftstoffpreise entsteht so ein erheblicher Mitnahmeeffekt. Letztendlich kann Biokraftstoff auch mit einer höheren Besteuerung weiterhin günstiger als fossiler Kraftstoff und dennoch weiterhin mit Gewinn verkauft werden.
Worauf es schließlich ankommt, ist die ökologische Gesamtbilanz, also die Effekte für den Klima- und Umweltschutz. Längerfristig ist die ökologisch wichtige Förderung von Biokraftstoffen besser mit ordnungsrechtlichen Mitteln wie der Beimischungspflicht oder einer Beimischungsquote zu erzielen. Die Steuerbegünstigung kann dagegen nur eine vorübergehende Maßnahme darstellen.
Herzliche Grüße
Ute Vogt