Frage an Ute Vogt von Ralf P. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Vogt;
bitte überdenken Sie den allgemeinen Vogelgrippewahn und informieren Sie sich nach Ihrem besten Wissen und Gewissen auch bei den sogenannten Impfgegnern, die mindestens genauso schlagkräftige Argumente, wie die allmächtige Paharmalobby haben. In jedem Impfstoff befindet sich Quecksilber und Formaldehyd. Es gab 2004/2005 zahlreiche Impfschäden durch den Wahnsinnscocktail Hexavac, der in 2-5 Monate alte Babys gespritzt wurde!
Über ein Statement Ihererseits würde ich mich freuen:
Freundliche Grüsse
Ralf Polak
Sehr geehrter Herr Polak,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich bin keine Expertin in medizinischen Fachfragen. Daher leite ich Ihre Anfrage wegen Quecksilber in Impfstoffen an die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk im Bundesministerium für Gesundheit weiter.
Herzliche Grüße
Ute Vogt
Sehr geehrter Herr Polak,
Sie haben über das Internetportal Kandidatenwatch.de der SPD-Kandidatin Ute Vogt Fragen zum Thema Vogelgrippe und Schutzimpfungen gestellt. Frau Vogt hat mit um eine fachliche Stellungnahme gebeten. Gerne komme ich der Bitte nach und antworte auf Ihre Fragen. Es ist festzuhalten, dass es sich bei der Vogelgrippe um eine Tierseuche handelt. Bisherige Erfahrungen menschlicher Erkrankungen mit Vogelgrippe haben gezeigt, dass vor allem Menschen mit engem Kontakt zu infiziertem Geflügel gefährdet sind. Insgesamt ist das Risiko als sehr gering einzuschätzen. Dies ergibt sich schon daraus, dass weltweit mehr als hundert Millionen Geflügel infiziert wurden, beim Menschen aber weniger als 200 Fälle bestätigt sind. Bislang wurde noch nie eine Vogelgrippeinfektion beim Menschen durch Wildvögel oder Katzen beobachtet. Die Risikoeinschätzung für die Entstehung eines neuen Influenzavirus, das eine weltweite Grippewelle (Pandemie) auslösen kann, ändert sich durch die aktuelle Situation nicht. Die für den Schutz der öffentlichen Gesundheit zuständigen Behörden in Deutschland, in Europa und auf internationaler Ebene (Weltgesundheitsorganisation) haben Vorbereitungen für den Fall getroffen, dass der Erreger der Vogelgrippe durch eine genetische Veränderung das Potenzial erlangt, unter Menschen eine Influenza-Pandemie auszulösen. Grundlage für die im Falle einer Influenza-Pandemie zu treffenden Maßnahmen sind die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Nach § 20 Abs. 6,7 IfSG kann eine Verordnung erlassen werden, mit der bedrohte Teile der Bevölkerung zur Teilnahme an Schutzimpfungen oder anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe verpflichtet werden können, wenn eine übertragbare Krankheit mit klinisch schweren Verlaufsformen auftritt und mit ihrer epidemischen Verbreitung zu rechnen ist. Die konkreten Planungen für den Fall einer Influenza- Pandemie umfassen nicht den Erlass einer solchen Verordnung. Dies gilt auch für Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe. Die bei den Ländern vorhandenen bzw. noch zu beschaffenden Vorräte antiviraler Arzneimittel (z.B. Tamiflu) sind zwar auch für Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe geeignet. Die Vorräte sind jedoch für die Heilbehandlung von Erkrankten bestimmt. Eine Heilbehandlung ist freiwillig und kann auch auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes nicht angeordnet werden (§ 28 Abs. 1 Satz 3 IfSG). Um den von Erkrankten ausgehenden Infektionsgefahren zu begegnen, besteht die Möglichkeit der Anwendung von Quarantänemaßnahmen nach §§ 28 ff IfSG. Zu der von Ihnen vorgebrachten Argumentation der Gegner von Impfungen habe ich folgendes entgegen zu setzten: Die zuständige Bundesoberbehörde in Deutschland für die Zulassung von Impfstoffen ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), Bundesamt für Sera und Impfstoffe, in Langen. Die in Deutschland hergestellten Impfstoffe unterliegen einer Chargenprüfung und -freigabe durch das PEI. In den Zulassungsunterlagen muss der pharmazeutische Unternehmer angeben, welche Zusatz- bzw. Hilfsstoffe in dem betreffenden Impfstoff vorhanden sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die genannten Stoffe in den erlaubten Mengen enthalten sind. Einige Impfstoffe enthalten auch heute noch Quecksilber- und Aluminiumverbindungen, jedoch ist deren Konzentration so gering, das in seltenen Fällen eine geringe Lokalreaktion beobachtet werden kann. Außerdem gibt es zu jeder von der ständigen Impfkommission empfohlenen Kinderimpfung eine garantiert quecksilberverbindungsfreie Variante. Formaldehyd wird zum Inaktivieren von Mikroorganismen benutzt und ist im Endprodukt, dem Impfstoff, nur noch in Spuren vorhanden. Die klinischen Studien im Rahmen der Zulassung haben keine schädlichen Nebenwirkungen erkennen lassen. Das gleiche gilt für Antibiotika. Wenn überhaupt, dann sind nur Spuren aus dem Herstellungsprozess im Impfstoff enthalten. Auch für den Einsatz von genmanipulierten Organismen sind vom Hersteller die Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes einzuhalten. Derzeit sind genmanipulierte Organismen selbst in Impfstoffen nicht enthalten, aber Bestandteile von ihnen. Einzelheiten zur Entwicklung eines pandemischen Grippeimpfstoffs können Sie beim PEI erfragen. (www.pei.de) Grundsätzlich weise ich Sie darauf hin, dass wir in Deutschland auf Grund schlechter Impfmoral und unbegründeter und auf falschen Informationen beruhender Impfverweigerung die höchste Infektionsrate aller Industrienationen an Kinderkrankheiten haben. Die Angst vor Nebenwirkungen wird oft als Grund für eine mangelnde Impfbeteiligung angegeben. Diese Angst ist unbegründet. Impfungen zeigen weit seltener schwere Nebenwirkungen als die meisten anderen Medikamente, beispielsweise auch solche, die der Patient rezeptfrei in der Apotheke selbst kaufen kann. Ursache für diese Angst vor Impfungen sind unter anderem die gelegentlich schlechten Erfahrungen der heutigen Großeltern mit dem ehemaligen Pockenimpfstoff oder Impfungen in den Kriegs- und Nachkriegsjahren. Oft wird auch kein Unterschied gemacht zwischen normalen Impfreaktionen aufgrund der Impfstoffwirkung (abgeschwächte Zeichen der zu verhindernden Erkrankung) und echten Impfkomplikationen. DieAngst ist also unbegründet.
Mit freundlichen Grüßen
Marion Caspers-Merk, MdB