Frage an Ute Vogt von Gerd S. bezüglich Recht
Werte Frau Vogt!
Auf die Ihre Antwort an Herrn Altsatdt muss ich doch nachhaken:
Ich zitiere:
..Sie haben Recht - wenn die Deutsche Bahn AG im ´Einvernehmen´ mit der damaligen CDU-FDP-geführten baden-württembergischen Landesregierung den Deutschen Bundestag bewusst getäuscht hat, ist das ein gravierender Vorgang....
Was gedenken Sie ( und Ihre Kollegen aus Baden-Württemberg!) zu tun, um diesen Vorgang aufzuklären? Werden Sie eine parlamentarische Anfrage zur Aufklärung des Sachverhalts stellen? Schliesslich ist die Bahn ja ein Unternehmen des Bundes und damit Eigentum der Bürger.
Das kann man doch so nicht stehen lassen! Insofern enttäuscht mich Ihre Antwort doch sehr!
Was soll ich denn enttscheiden im Herbst, wenn ich mir nicht sicher sein kann, dass die Bahn die wirklichen Fakten auf den Tisch gelegt hat. Sie wissen doch: wer einmal lügt, dem glaubt man nicht! So hat man mir´s in der Jugend wenigstens beigebracht!
In diesem Sinne bitte ich Sie doch dringend um eine Ergänzung Ihrer Antwort!
Gerd Schenk
Sehr geehrter Herr Schenk,
an meiner Antwort an Herrn Altstadt bleibt festzuhalten, dass für alle jetzt anstehenden Entscheidungen die heute aktuellen Zahlen vorliegen. Auch ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Neubaustrecke immer bestätigt worden, was auch eine Voraussetzung für die Platzierung im Bundesverkehrswegeplan ist.
Bei der Bahn gab es den personellen Wechsel von Mehdorn zu Grube und in der Landesregierung sind ebenfalls die Akteure von damals (CDU-/FDP) weg. Daher finde ich, gibt es Dringlicheres als sich auf Dinge zu konzentrieren, die aktuell keiner Seite irgendwie weiterhelfen.
Die Bahn hat dem Verkehrsausschuss des Bundestages (der dies parteiübergreifend einforderte) zugesichert, im Herbst den Sachverhalt aufklären zu wollen. Abgeordnete und Fraktionen können - so ist dies im parlamentarischen System - Anträge an die Regierung stellen, aber nicht an Unternehmen, und darum auch nicht an die Deutsche Bahn AG.
In den Koalitionsvereinbarung der neuen grün-roten Landesregierung ist erneut festgeschrieben, dass bei einer Kostenüberschreitung über das bisher Vereinbarte hinaus das Land sich nicht weiter an steigenden Kosten beteiligen würde. Dieser Sachverhalt ist der Bahn bekannt. Auch die Bahn selbst hat ein Interesse an der Kosteneinhaltung und hat darum Risikopuffer in unüblich hohem Maße für evtl. Preissteigerungen bereits mit eingerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Vogt MdB