Frage an Ute Vogt von Christine F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Vogt,
gegenwärtig können die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg faktisch nur über Wahlen Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen, da die derzeitigen gesetzliche Vorschriften für Volksbegehren auf Landesebene und Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene so restriktiv sind, dass bisher alle Volksbegehren und die meisten Bürgerbegehren nicht zugelassen wurden oder gescheitert sind. Dies widerspricht dem Grundgesetz und der Landesverfassung (Artikel 25 Landesverfassung Baden-Württemberg: „(1) Die Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen... ausgeübt.“)
Darum ist aus meiner Sicht eine Änderung der Gemeindeordnung in dem Wortlaut nötig, wie sie das Bündnis für Mehr Demokratie in Baden-Württemberg fordert ( http://www.buergerentscheid-bw.de/gesetzentwurf.html ). Dieser Gesetzentwurf ist im Juli 2005 im Landtag an den Stimmen von CDU und FDP gescheitert. Meine Fragen:
1.) Wie stehen Sie zu Elementen der direkten Demokratie?
2.) Würden Sie dem genannten Gesetzentwurf bei einer neuerlichen Abstimmung im Landtag zustimmen?
Mit freundlichen Grüßen,
Christine Fabricius
Sehr geehrte Frau Fabricius,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ich halte die direkte Bürgerbeteiligung für richtig und wichtig. Deshalb werde ich mich auch in Zukunft für einfachere Beteiligungsregeln einsetzen. Ich möchte auch das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger für ihre ureigensten Belange durch ernsthafte Beteiligungsmöglichkeiten bei kommunalen Fragen stärken.
Die restriktiven Regelungen der baden-württembergischen Gemeindeordnung haben beispielsweise im Jahr 2004 dazu geführt, dass in 1.111 Städten und Gemeinden des Landes lediglich 6 Bürgerbegehren und 4 Bürgerentscheide stattgefunden haben.
Die SPD-Landtagsfraktion hat in der 13. Legislaturperiode immer wieder Vorstöße unternommen, die Bürgerbeteiligung auf kommunaler Ebene zu stärken. Zuletzt hat die SPD im Frühjahr 2005 den Vorschlag des Bündnisses für mehr Demokratie in Baden-Württemberg aufgegriffen und einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung in den Landtag eingebracht. Der Gesetzentwurf wurde jedoch von den Regierungsfraktionen von CDU und FDP ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt.
Die SPD bleibt an dem Thema dran.
Herzliche Grüße
Ute Vogt