Frage an Ute Vogt von Michael G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Ute Vogt,
ich lehre für die Arbeitsagenturen als freier Dozent. Ich habe jeden Tag mit Erwachsenen zu tun die eine Umschulung bewilligt bekommen haben. Ich höre seit Jahren immer wieder den starken Protest gegenüber den Zeitarbeitsfirmen.
Wieso kann man in Deutschland die Zeitarbeit nicht reduzieren und wieso wird kein Mindestlohn bei den Zeitarbeiten von der Regierung festgelegt. Es macht den Unternehmern die Arbeiterauswahl zwar einfacher wegen der Einsparungen der Soizalversicherungen und wegen den Kündigungszeiten. Für den Arbeitsmarkt ist es nur schlecht. Man kann sagen eingentlich moderne Versklavung von Arbeitskräften.
Ich würde gerne hierzu wissen was in Zukunft mit der Zeitarbeit ausgehandelt werden soll und ob man solche Firmen eigentlich benötigt. Ich denke man könnte auch ohne Zeitarbeitsfirmen auskommen. Arbeitslosen-Statistiken müsste man dann wohl auch nicht mehr schön reden. Denn 1 Euro Jobs und Umschüler oder Maßnahmeteilnehmer werden ja nicht in die aktuellen Arbeitslosenzahlen eingerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
M.Gropp
Sehr geehrter Herr Gropp,
vielen Dank für Ihre sehr berechtigte Frage.
Anders als mit dem Gesetz beabsichtigt nutzen viele Betriebe die Leiharbeit nicht mehr vorrangig, um kurzfristigen Personalbedarf abzudecken, sondern missbrauchen diese Regelungen, um neue Arbeitskräfte zu erproben oder um Stammbelegschaften durch flexible Randbelegschaften zu ergänzen oder teilweise gar zu ersetzen.
Um Missbrauch und Lohndumping in der Leiharbeit zu unterbinden, hat die SPD-Fraktion deshalb im März letzten Jahres den Antrag „Fairness in der Leiharbeit“ in den Bundestag eingebracht. Darin fordern wir die Bundesregierung auf, die Lohn- und Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern als Möglichkeit flexibler Personalbedarfsdeckung neu zu regeln. Für verleihfreie Zeiten fordern wir eine wirkungsvolle Mindestlohnregelung, um die Beschäftigten vor Lohndumping zu schützen. Betriebsräte brauchen mehr Mitbestimmungsrechte über Umfang und Dauer des Einsatzes von Leiharbeitern. Sie müssen wirkungsvoll auf den Einsatz von Leiharbeitnehmern und deren Arbeitsbedingungen Einfluss nehmen können. Unsere wichtigste Forderung „gleiches Geld für gleiche Arbeit“ nach dem Grundsatz des „Equal pay“ muss gesetzlich festgeschrieben werden. Der bisherige Tarifvorbehalt im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz muss gestrichen werden.
Darüber hinaus benötigen wir für die Leiharbeitsbranche einen Mindestlohn, denn Arbeit muss sich lohnen: Wir wollen eine unterste Lohngrenze für verleihfreie Zeiten festlegen, unter die die Löhne und Gehälter nicht fallen dürfen. Vorrangiges Ziel unseres Antrags ist die Schaffung von festen Normalarbeitsverhältnissen. Nur so macht Leiharbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument Sinn. Leiharbeit sollte ein Sprungbrett in den Arbeitsmarkt darstellen und es sind gesetzliche Änderungen notwendig, um den bestehenden Missbrauch zu beenden.
Leider wurde unser Antrag von der schwarz-gelben Regierungsmehrheit abgelehnt. Stattdessen hat Schwarz-Gelb einen Gesetzentwurf eingebracht, der nicht annähernd die wirklichen Probleme der Leiharbeit löst. Der größte Fehler ist offenkundig: Es fehlt der Mindestlohn und es fehlt eine Regelung zum „Equal Pay“. Trotz monatelangem Ringen sieht die schwarz-gelbe Regierung keine Lohnuntergrenze vor. Die Gewerkschaften kritisieren das Vorgehen zu Recht als Kniefall vor der Leiharbeitslobby.
Herzliche Grüße
Ute Vogt