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Frage von Robert B. •

Frage an Ute Vogt von Robert B. bezüglich Familie

Rechtswidrige Sanktionierung von Hartz IV-Empfängern

Sehr geehrte Frau Vogt,

laut Telepolis-Berichten http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31162/1.html , http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31163/1.html und http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31164/1.html wird auf eine Weise mit Hartz IV-Empfängern verfahren, die jeder rechtsstaatlichen Praxis spottet. Ihre Partei, die SPD, Frau Vogt, trägt eine erhebliche Mitverantwortung für diese skandalösen Zustände. Meine Enttäuschung über die SPD als ehemaliger Anwalt der kleinen Leute ist so groß, dass ich die SPD mit Sicherheit nicht mehr wählen werde, sondern stattdessen die Linken.

Dennoch, aus wahltaktischen Gründen, weil wir dank des Opportunismus Ihrer Partei noch immer mit einem verfassungswidrigen Wahlrecht leben müssen, gilt es, noch Schlimmeres zu verhindern: eine CDU/FDP-Regierung ermöglicht nur durch Überhangmandate. Ich bin deshalb bereit, Ihnen meine Erststimme zu geben, wenn Sie versprechen, nachfolgende Forderung zu erfüllen. Dieselbe Forderung werde ich an Herrn Özdemir richten und demjenigen von Ihnen beiden meine Stimme geben, der seine Versprechung glaubhafter macht. Überzeugt mich keiner von Ihnen beiden, gebe ich meine Erststimme Herrn Urbat, der meine Stimme aufgrund seiner Aufrichtigkeit und Anständigkeit sonst ohnehin erhalten würde.

Versprechen Sie, Frau Vogt, folgende Ziele nach Kräften zu unterstützen?
1. Ein sofortiges Sanktions-Moratorium für Hartz IV-Empfänger
2. Widerspruch gegen Sanktionen muss aufschiebende Wirkung erhalten.
3. Für Sanktionen, die von einem Gericht festgestellt, zu Unrecht erteilt wurden, muss eine mehr als symbolische Entschädigung gezahlt werden.
4. Empfindliche Strafandrohung für Vorgesetzte von Arbeitsagenturen (bis hin zu Haftstrafen), die ihre Mitarbeiter nötigen, bestimmte Sparquoten zu erzielen.
5. Whistleblower-Schutz gegen Mitarbeiter, die ihre Vorgesetzten oder Kollegen wegen Punkt 4 anzeigen.

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