Frage an Ute Vogt von Guido F. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Vogt,
mit Erstaunen habe ich bei sueddeutsche.de gelesen, dass die OSZE Wahlbeobachter zur Bundestagswahl schicken will ( http://www.sueddeutsche.de/politik/79/483523/text/ ) aufgrund der Nichtzulassung mehrerer kleiner Parteien durch den Bundeswahlausschuss. Daher interessiert mich, wie stehen Sie zu der Entscheidung des Bundeswahlausschusses die Parteien Freie Union, die Grauen und die Partei, nicht zur Wahl zuzulassen?
Mit freundlichen Grüßen
Guido Frindt
Sehr geehrter Herr Frindt,
Ich befürworte die Entscheidung des Bundeswahlausschusses, die Parteien Freie Union, Die Grauen und Die Partei nicht zur Wahl zuzulassen.
Um in Deutschland als Partei bei der Bundestagswahl antreten zu können, müssen bestimmte Regeln eingehalten werden. Dazu gehört die Mindestanzahl von fünf Abgeordneten genauso, wie die festgelegte Anmeldefrist für die Teilnahme an der Bundestagswahl. Die Ablehnung der Parteien Die Grauen und Die Partei wurde mit mangelnder Ernsthaftigkeit und unzureichenden Organistionsstrukturen begründet, die den Regeln widersprechen.
Dass die Zulassung der Pauli-Partei Freie Union an einem Formfehler eine fehlenden Unterschrift der Vorsitzenden scheiterte, ist natürlich ärgerlich. Aber Regeln sind nun mal Regeln und wenn der Bundeswahlausschuss hier eine Ausnahme gemacht hätte, würde dies zu weitreichenden Folgen und Eskalationen dieser Regeln führen.
Herzliche Grüße
Ute Vogt