Frage an Ute Koczy von Frank B. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Koczy,
wann finden die Grünen wieder Themen, die sich mit den Grünen vereinbaren lassen?
In Hamburg wurde ein Kohlekraftwerk mit Hilfe der Bündnisgrünen zugelassen. In NRW werden die Bürger von einer Leitung mit giftigem Gas (Kohlenmonoxyd) beglückt, weil auch die Grünen im Landtag dafür gestimmt haben.
Heute möchte ich Sie zum Thema Tierschutz etwas fragen und hoffe dass die Grünen wenigstens noch etwas für Tiere übrig haben.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Jahre 2006 das Schächten – mit Rücksicht auf die Religionsfreiheit – unter strengen Auflagen erlaubt. http://www.youtube.com/watch?v=T4XMOYnEQ7U
Nun befürchtet man, weil die Zahl der zu schächtenden Tiere reglementiert wurde, dass das Schächten in die Illegalität verschoben wird. Wie das aussieht kann man auf diesem Bild gut erkennen http://newnigerianpolitics.com/Egyptjuju.jpg Um Ihnen aber das Thema noch anschaulicher vermitteln zu können, habe ich Ihnen folgendes Video rausgesucht http://www.youtube.com/watch?v=9eIvBDb19Sg&eurl=http://kairoblog.wordpress.com/2007/12/20/vorsicht-blutig/
Für das jährliche Opferfest ( http://de.wikipedia.org/wiki/Islamisches_Opferfest ) der Muslime – zum Gedenken an Abraham und die Opferung seines Sohnes an Allah - werden hier in Deutschland hunderttausende Schafe und Rinder geschächtet.
Ich bin ausgebildeter Fleischergeselle (dort nicht mehr tätig) und würde solche Schlachtmethoden nicht durchführen. Das habe ich auch vor Jahren Moslemischen Mitbürgern mitgeteilt, die mich um die „Schächtung daheim“ gebeten hatten!
Frau Koczy, warum unternehmen die Grünen nichts gegen diese Form der Tierquälerei? Ist Ihnen das schlichtweg egal?
Sind Sie persönlich für ein Verbot, oder für die Ausweitung des Schächtens? Hier eine Bitte um Stellungnahme. Für oder gegen?
Für eine ausführliche Antwort werde ich Ihnen dankbar sein
Mit freundlichen Grüßen
Frank Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie das wichtige tierschutzpolitische Thema Schächten zur Sprache bringen.
Die rituelle Schlachtung in Form des Schächtens erfordert eine ausgewogene Lösung, die das Grundrecht auf freie Religionsausübung und das im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz in Einklang bringt. Dabei ist das betäubungslose Schächten in Deutschland zu Recht grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit einer ausdrücklichen behördlichen Genehmigung erlaubt, die an strikte Auflagen geknüpft ist.
Meine Fraktion und ich begrüßen und unterstützen den Beschluss des Bundesrates vom 6. Juli 2007, der klarstellt, dass die Ausnahmegenehmigung an den Nachweis gebunden ist, dass "bei dem Tier vor, während und nach dem Schächtschnitt im Vergleich zu dem Schlachten mit (...) Betäubung keine zusätzlichen erheblichen Schmerzen oder Leiden auftreten."
Darüber hinaus treten Bündnis 90/Die Grünen weiterhin für das Verfahren der Kurzzeitbetäubung durch elektrischen Strom vor dem Schlachten ein. Aus unserer Sicht ist die Elektrokurzzeitbetäubung ein tragfähiger Ausgleich zwischen Religionsfreiheit und Tierschutz. Denn es ermöglicht das für die Schächtung charakteristische Ausbluten, erspart den durch die Betäubung bewusstlosen Tieren aber Leiden und Schmerzen.
Tierschutzrechtliche Probleme beim Schlachten ergeben sich im Übrigen nicht nur beim betäubungslosen Schächten. Auch bei anderen Schlachtverfahren kommt es immer wieder zu Komplikationen, etwa durch eine ungenügende oder fehlerhaft vorgenommene Betäubung. Im Interesse des Tierschutzes sind alle diese Schlachtverfahren immer wieder kritisch zu prüfen und zu verbessern.
Es muss das Ziel der gesamten Gesellschaft und aller Religionsgemeinschaften sein, mehr für den Schutz der Tiere zu tun. Die im Tierschutzgesetz genannte Verpflichtung, Tiere vor vermeidbaren Leiden und Schmerzen zu schützen, betrifft uns alle.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Koczy