Frage an Ute Berg von Jochen A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Eine Frage aus Interesse haette ich aufgrund Ihrer Antwort an Herrn Mense. Sie schreiben:
Natürlich können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht willkürlich auf die gespeicherten Daten zugreifen. Zuvor muss dies durch einen richterlichen Beschluss erlaubt werden. In diesem Beschluss legt der Richter genau fest, welche Daten das Unternehmen aus seinem Bestand herausfiltern und den Strafverfolgungsbehörden übermitteln muss. Ein massenhafter oder anlassloser Zugriff auf Daten wird also nicht möglich sein.
Aber ist es nicht so dass aufgrund der aktuellen Fassung der Europaeischen Cybercrime Konvention alle 42 Mit-Mitglieder im Europarat uneingeschraenkt, ohne jeden richterlichen Vorbehalt, Zugriff auf diese Daten haben werden? Dann wuerde ich durchaus von "Massenhaft und anlasslos" Sprechen. Aber vielleicht habe ich mich ja verlesen in dieser Konvention. Bin ja kein Jurist.
Meine Bedenken bezueglich einer zukuenftigen Nutzung dieser Daten werden Sie vermutlich eh nicht ausraeumen koennen, ich denke jetzt nur mal an die Zusicherungen der Politik damals bei den Kontozugriffen nur bei schwerster Kriminalitaet und Mautdaten werden niemals fuer etwas anderes als die Gebuehrenabrechnung benutzt werden....etc.
Sehr geehrter Herr Albert,
vielen Dank für Ihre Mail vom 27.11.2007. Ich beantworte gerne alle Anfragen, die von Bürgerinnen und Bürgern aus meinem Wahlkreis Paderborn und dem Betreuungswahlkreis Höxter kommen oder mein Fachgebiet, die Technologiepolitik, betreffen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass alles andere meine Kapazitäten überfordern würde. Bitte wenden Sie sich doch mit Ihrer Frage direkt an Ihre/n Bundestagsabgeordnete/n vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Berg