Frage an Ute Berg von Daniel R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Berg,
da Sie in für meinen Wahlkreis zuständig sind, möchte ich Sie direkt zu einem Thema, dass mich beschäftig hat befragen.
Es geht um den Beschluss bezüglich der Internet-Sperren.
Die Tatsache, dass Kinderpornographie bekämpft werden soll befürworte ich, jedoch zweifle ich an der Wirksamkeit des Beschlusses vom 18.06.2009. Ich bin 20 Jahre alt und verfüge über kein spezielles Internet-Fachwissen und kann ich mir vorstellen, wie man eine solche Sperre umgehen könnte. Diese Tatsache entsetzt mich, da somit auch viele Straftäter, die so etwas vor hätten, nicht von einer solchen Sperre gehindert werden.
Wieso wurde also der Meinung von Experten und 130 000 Teilnehmern an einer Petition übergangen?
Wenn an der Wirksamkeit des Beschlusses gezweifelt wird, wieso wird dann nicht an einer effektiven Bekämpfung gegen Kinderpornographie oder Kindesmissbrauch gearbeitet, anstatt Mittel zu "verschwenden"?
Ein weitere Punkt der mich grübeln lässt ist die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Eine Zensur von Kinderpornographie steht sicherlich nicht in Konflikt mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit. Jedoch könnten nach der Einführung dieses Gesetztes technisch problemlos auch noch andere Internetseiten und Inhalte gesperrt werden, zumal die Liste mit den zu sperrenden Seiten unabhängig und nur vom Bundeskriminalamt kontrolliert wird. Damit sehe ich das Gesetz auf Informationsfreiheit gefährdet!
Wie sind Sie zu Ihrer Entscheidung über das Gesetz gekommen?
Ich würde mich über eine Antwort Ihrerseits freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Rössler