Frage an Ute Berg von Bernd B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Berg,
am 24. April haben Sie in einer Bundestagsrede zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Investitions- und Tilgungsfonds“– Drucksache 16/12662 – vorgetragen:
"Die Hersteller können nicht in allen Fällen eine Lieferung der Neufahrzeuge in der vorgesehenen Frist von sechs Monaten gewährleisten. Vor allem betrifft das auch Sonderanfertigungen, die beispielsweise für Menschen im Rollstuhl gefertigt werden
müssen. Trotz dieser Verzögerungen muss klar sein, dass diese Käufer die Prämie erhalten. In diesen Fällen muss die vorgesehene Befristung aufgehoben werden."
Bei denen, die bereits am 30.03./31.03. reserviert haben, zeichnen sich gemäß Internetforen schon viele Fälle ab, bei denen die Sechsmonatsfrist nicht ausreicht. Ich selbst bin auch betroffen.
Wie ist der Stand des Gesetzentwurfs derzeit?
Bleibt es bei der künftig vorgesehenen Frist zum Einreichen des Antrags bis zum 30.06.2010 statt wie bisher 31.12.2009?
Wird die Sechsmonatsfrist völlig gestrichen?
Falls die Sechsmonatsfrist bestehen bleibt, wird es eine einfache Online-Regelung für Jedermann geben, eine Fristverlängerung bis zur Lieferung des Autos zu beantragen, die dann sofort auch Rechtssicherheit bringt?
Falls es nicht bald eine Aussage des BAFA dazu gibt, werde ich ein zweites Mal online reservieren, in der Hoffnung, dass dann die zweite Reservierung und somit eine längere Frist gilt. Da die Zahl möglicher Reservierungen immer geringer wird, muss ich bald handeln. Eine zweite Reservierung ist aber eigentlich laut Online-Reservierungsformular nicht gestattet.
Für eine hoffentlich schnelle Antwort, ggf. Zwischenstand, bedanke ich mich.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Borte
Sehr geehrter Herr Borte,
in Gesprächen mit unserem Koalitionspartner haben wir inzwischen eine Ausweitung der Lieferfrist für Neuwagen auf neun Monate erreicht. Das Enddatum für die Zulassung wird allerdings der 30. Juni 2010 sein.
Die längste uns bekannte Lieferfrist beträgt im Augenblick acht Monate. Damit ist für die Käufer der betreffenden Modelle nun sichergestellt, dass sie innerhalb der Frist ihr Auto bekommen.
Wer sich jetzt dazu entscheidet, ein neues Auto mit Hilfe der Abwrackprämie zu finanzieren, sollte aber darauf achten, das Auto vor dem 30. September 2009 zu bestellen, um auf jeden Fall den Stichtag 30.06.2010 einhalten zu können. Wir gehen aber davon aus, dass sich die Lieferfristen ohnehin entspannen werden.
Am 28. Mai haben wir den Gesetzentwurf abschließend im Bundestag beraten. Am 12. Juni soll das Gesetz im Bundesrat debattiert werden. Die geänderte Richtlinie müsste dann beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) Ende Juni abrufbar sein. Ich würde Ihnen empfehlen, dann noch einmal auf den Internet-Seiten des BAFA nach aktuellen Informationen zum geänderten Antragsverfahren zu schauen.
Mit freundlichen Grüßen
Ute Berg