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Ute Berg
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Frage von Pascal H. •

Frage an Ute Berg von Pascal H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Berg,
wie stehen Sie zu den Zensurmaßnahmen aus dem Hause der Familienministerin und des BKAs, welche das Grundgesetz in meinen (und vielen anderen) Augen untergräbt; sowie des nun bald folgenden neuen Telemediengesetzes welches, dass Mitloggen und die Weiterleitung der Daten an das BKA ermöglichen soll?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Houdek,

Ihre Befürchtungen, dass die Änderung des Telemediengesetzes durch die Aufnahme des Gesetzestextes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen die Grundrechte untergraben könnte, nehmen wir ernst. Wie Sie sich vorstellen können, haben wir von vielen Seiten Fragen, Anregungen und natürlich auch Kritik bezüglich des o.a. Gesetzentwurfes bekommen.

Um die zahlreichen inhaltlichen und rechtlichen Fragen zu klären, haben wir am 27. Mai im Rahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie eine Anhörung durchgeführt. Die Ausführungen der Experten haben uns noch einmal bestätigt, dass der Gesetzentwurf in wesentlichen Punkten nachgebessert werden muss.

Wichtige Änderungsforderungen unserer Bundestagsfraktion sind z.B.:

1. Verankerung des Subsidiaritätsprinzips:
Das BKA soll bei Internet-Seiten mit kinderpornografischen Inhalten verpflichtet werden, zunächst die Host-Provider zu kontaktieren, damit die Seiten gelöscht werden. Erst wenn das erfolglos bleibt, soll die Seite auf die Sperrliste gesetzt werden dürfen.

2. Richterliche Überprüfung:
Betroffene Seiten-Anbieter und Host-Provider sollen eine Benachrichtigung und eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Aufnahme auf die Sperrliste erhalten. Im Fall des Widerspruchs soll eine richterliche Kontrolle stattfinden, sofern das BKA die Sperrung fortführen will.

3. Datenschutz:
Da das Gesetz der Prävention dient, sollen Daten, die bei der Sperrung und der einzurichtenden Stoppseite anfallen, nicht zum Zwecke der Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Seitens des BKA wurde in der Anhörung bestätigt, dass die anfallenden Daten nicht benötigt werden.

4. Spezialgesetzliche Regelung:
Zur eindeutigen Klarstellung, dass nur eine Sperrung von Internet-Seiten mit Kinderpornografie beabsichtigt ist, nicht jedoch von anderen Inhalten, fordern wir ein Spezialgesetz statt der bislang vorgesehenen Regelung im Telemediengesetz. Dies würde auch der systematischen Klarheit dienen.

Wir haben von Anfang an klargemacht, dass wir die beiden wichtigen Anliegen – den Kampf gegen Kinderpornographie und das freie Internet – nicht gegeneinander ausspielen und eine gesetzliche Regelung nur auf klarer rechtsstaatlicher Grundlage mittragen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Berg