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Frage von Norbert N. •

Frage an Uta Zapf von Norbert N. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Zapf,

vielen Dank für ihre sehr ausführliche und interessante Antwort vom 09.07.2008.

Gestatten sie mir bitte noch einige Zusatzfragen dazu:

Sie bemängeln, ich zitiere:
Bei der von ihnen geforderten direkten Besteuerung von Emissionen besteht die Gefahr, dass Umstellungsprozesse nicht stattfinden, Firmen und Industrieunternehmen schließen und Arbeitsplätze verloren gehen.

Im Hinblick auf die Arbeitsplätze stimme ich Ihnen zu, aber ist es dennoch nicht lediglich eine Verzögerungstaktik auf Kosten der Umwelt und eindeutig zum Vorteil für die Wirtschaft ?

Ist man in der SPD wirklich der Überzeugung, dass das Gros der Firmen, welche sich heute mit dem Kauf von Emissionsrechten einen Persilschein zur Umweltverschmutzung erwirbt, längerfristig dem Druck beugt, die Umstellungsprozesse vollzieht und dann nicht doch ihre Firmen schließt und damit Arbeitsplätze vernichtet ?

Für jedes Kraftfahrzeug, welches einen festgelegten Grenzwert übersteigt, wird der Bürger in Zukunft, entsprechend zur Kasse gebeten. Dieses trifft wieder vor allem diejenigen, die sich sowieso kein neues Auto leisten können.
Warum wird im Gegensatz dazu bei der Wirtschaft diese direkte Besteuerung kategorisch abgelegt und stattdessen ein neuer Wirtschaftszweig auf Kosten der Umwelt geschaffen ( Emissionshandel, Emissionsbörse etc. ) ?
Wo bleibt da bitte das Gleichheitsprinzip ?

Sicherlich könnte ich nicht, wenn mein Auto den vorgegebenen Grenzwert unterschreiten würde ( welcher aber beabsichtigt so niedrig liegt, dass es kaum möglich ist ), diesen Rest meines “Emissionsrechtes“ ( habe ich das überhaupt ? ) verkaufen, oder ?

Ist der Emissionsrechteehandel nicht lediglich eine “juristische Konstruktion“, wonach die Verschmutzung der Atmosphäre zu einem Recht erhoben wird, dessen Verzicht, eine ungerechtfertigte Inwertsetzung bzw. Wertschöpfung nach sich zieht ?

Danke + beste Grüße

Norbert Neumann

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Sehr geehrter Herr Neumann,

vielen Dank für Ihre Nachfrage, auf die ich Ihnen gerne Schritt für Schritt antworten möchte.

Als eine Verzögerungstaktik, um – so unterstelle ich Ihnen Ihre Fragestellung – Unternehmen möglichst lange vor negativen Auswirkungen eines aktiven Umweltschutzes zu bewahren, sehe ich das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, das am 11. August 2007 in Kraft getreten ist, nicht. Gerade durch einen schrittweisen Anpassungsprozess wird es langfristig möglich sein, aktiven Umweltschutz zu betreiben und zugleich die negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft zu minimieren. Ein sofortiges Verbot jeglicher Emissionen ist politisch und gesellschaftlich nicht umsetzbar und v.a. wirtschaftlich nicht sinnvoll. Die negativen Folgen für den Einzelnen könnten erheblich sein.

Gerade in dem die SPD sich zu dieser schrittweisen Initiative bekennt, werden Arbeitsplätze in Deutschland gesichert. Als Initiative der Europäischen Union werden alle Mitgliedsländer in die Pflicht genommen, um ein Abwandern von Firmen in diesbezüglich günstige Länder zu verhindern. Als hochtechnologisch führendes Land hat Deutschland die Chance, sich ein weiteres zukunftsweisendes Feld zu erschließen und damit weitere Arbeitsplätze zu sichern. Dass die betroffenen Betriebe und Anlagen geschlossen werden, nachdem die notwendigen Umstellungsprozesse und Investitionen erfolgt sind, halte ich für mehr als unwahrscheinlich. Im Gegenteil haben die so modernisierten Anlagen einen Vorteil beim Verbrauch ihrer Emissionsrechte.

Kraftfahrzeuge sind keine Industrieanlagen; daher sind unterschiedliche Instrumente angebracht, um im Grundsatz das gleiche Ziel zu erreichen. Eine Übertragung des Emissionshandels auf den privaten Bereich macht alleine aufgrund der Anzahl der emittierenden Anlagen (also z.B. der KFZ und privaten Schornsteine) keinen Sinn; hier schüfe man in der Tat einen bürokratischen und unnötigen Apparat. Dagegen ist eine Regelung wie die freiwillige Selbstverpflichtung der Automobilindustrie bei geringen bürokratischen Kosten erfolgversprechender.
Laut Bundesumweltministerium nehmen in Deutschland „die Betreiber von 1665 Anlagen am Emissionshandel teil. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen (größer 20 MW Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke.“ Daher halte ich die Anwendung des Prinzips eines Emissionshandels in diesem Bereich durchaus für sinnvoll und einfacher umsetzbar als eine mögliche ‚Emissionssteuer’. Dieses ist differenzierter anwendbar und sorgt zugleich für größere Transparenz.

Seit Jahrhunderten haben Unternehmen die Atmosphäre mit ihren CO2-Emissionen belastet und immense Gewinne eingefahren. Ein komplettes und abruptes Verbot von Emissionen hätte die umgehende Abschaltung aller Betriebe und somit einen sofortigen Stillstand der gesamten Wirtschaft zur Folge. Das Treibhausgas- Emissionshandelsgesetz ermöglicht erstmals eine schrittweise und verbindliche Annäherung an einen Zustand, der eine weitere Belastung der Umwelt ausschließt. Dabei sehe ich dann auch nichts Verwerfliches, die nicht in Anspruch genommenen Rechte zum eigenen Vorteil zu veräußern.

Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Internetseiten der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt), angesiedelt im Bundesumweltamt, und des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).

DEHSt:
http://www.dehst.de/cln_090/nn_476596/DE/Emissionshandel/Gesetze_20und_20Verordnungen/Gesetze_20und_20Verordnungen__node.html?__nnn=true&__nnn=true#doc476618bodyText8

BMU: http://www.bmu.de/emissionshandel/aktuell/aktuell/1201.php

Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf