Frage an Uta Zapf von Norbert N. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Zapf,
Sie haben bei der Abstimmung zum Emissionshandel zugestimmt. Ist es nicht absurd, dass einzelnen Konzernen zunächst Emissionsrechte gewährt und diese dann weiter verkauft werden dürfen ? Ist das nicht der völlig falsche Ansatz ?
Denn damit bekommt jeder “Schmutzfink“ den Freibrief, in dem er gegen entsprechende Bezahlung, weiterhin die Luft verschmutzen darf, anstatt seinen Schadstoffausstoß zu verringern, was den Sinn des Ganzen ad absurdum führt.
Das ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll. Im Saldo wird der Ausstoß kaum vermindert, und Einsparungen werden nicht wirksam belohnt. Das Problem beginnt bereits mit der Zuteilung: wie sollen die Kriterien für eine volkswirtschaftlich sinnvolle und gerecht Zuteilung aussehen ? Man landet zwangsläufig bei der praktisch nicht lösbaren Problemkomplexität einer Planwirtschaft.
Eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Variante wäre, jede Emission mit Kosten zu belasten, was dem Begriff Emissionssteuer erst gerecht werden würde. Das übt einen natürlichen Preisdruck aus und erspart dem Marktgefüge unnötige Verzerrungen. Umweltbelastung ist damit ein unmittelbarer Kostenfaktor, Umweltschutz ist Kosteneinsparung - damit kann jeder Betriebswirt gut umgehen.
Würden Sie uns freundlicherweise Ihre Gründe für Ihre Zustimmung zum Emissionshandel darstellen ?
Vielen Dank + beste Grüße
Norbert Neumann
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Frage zum Emissionshandel.
Ich möchte Ihnen im folgenden die grundlegenden Positionen SPD-Bundestagsfraktion erläutern, aus denen heraus auch ich am 22.06.2007 dem ZuG 2012 im Bundestag zugestimmt habe.
Der Klimawandel findet statt und beschleunigt sich, entschiedenes Handeln ist deshalb notwendig. Jede Verzögerung bedeutet einen drastischen Anstieg der Klimaschäden. Dass das Wirken des Menschen für den rasanten Anstieg von CO2 in der Atmosphäre seit Beginn der industriellen Revolution ursächlich ist, ist unstrittig.
Die Motivation, den Klimawandel zu bekämpfen, liegt darüber hinaus auch darin, dass ohne Gegensteuerung die Anpassungsfähigkeit vieler Gesellschaften überfordert sein wird und daraus eine noch viel größere sicherheitspolitische Herausforderung erwachsen könnte. Die sparsame Nutzung von Ressourcen wie Wasser, Öl und Gas ist dabei ein Aspekt, die Lösung kann aber nur der Umbau der Industriegesellschaft hin zur Einsparung von Energie, zur Energieeffizienz und zur weitgehenden Umstellung auf Erneuerbare Energien sein.
Dieser Umstellungsprozess braucht Zeit. Bei der von ihnen geforderten direkten Besteuerung von Emissionen besteht die Gefahr, dass Umstellungsprozesse nicht stattfinden, Firmen und Industrieunternehmen schliessen und Arbeitsplätze verloren gehen. Die schrittweise stärker werdende Belastung der Emissionen gewährt Zeit, die zur Entwicklung neuer Technologien genutzt werden kann. Wir fördern alternative Energien (Wind, Sonne, Biomasse) und energiesparende Technologien sowie Wärmedämmung am Bau. Dies alles kann und wird – ebenso wie geändertes Verhalten der Menschen – zur CO2-Reduzierung beitragen,ohne wirtschaftliche Brüche zu provozieren.
Im Rahmen des Kyoto-Protokolls hat die EU zugesagt, die Treibhausgasemissionen im Zeitraum zwischen 2008 und 2012 um acht Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Bis 2020 soll der Basiswert um 20 Prozent unterschritten werden. Um das Ziel zu erreichen, einigten sich die EU-Staaten im Rahmen des Europäischen Programms für den Klimaschutz (ECCP) unter anderem auf die Einführung eines grenzüberschreitenden Emissionshandels. Er soll eine kostenwirksame und wirtschaftlich effiziente Senkung der Treibhausgasemissionen fördern.
Seit 2005 sind die EU-Mitgliedsländer durch die EU-Emissionshandels-Richtlinie verpflichtet, jeweils zu Beginn einer Emissionshandelsperiode einen Nationalen Allokationsplan (NAP) vorzulegen. Darin wird festgeschrieben, wie viel Treibhausgase jeder größere Emittent eines Landes in einem bestimmten Zeitraum (z.B. 2005-2007) ausstoßen darf. Gemäß Artikel 9 der Richtlinie muss dieser Zuteilungsplan von der EU-Kommission auf Basis von 12 Kriterien geprüft und genehmigt werden. Dies betrifft vor allem die Vereinbarkeit mit den vom Land selbst gesteckten Kyoto-Zielen, die Gleichbehandlung von Unternehmen und die Einhaltung des EU-Wettbewerbrechts. Emittiert ein Unternehmen mehr als erlaubt, muss es Emissionsrechte zukaufen. Um den CO2-Anteil in der Atmosphäre tatsächlich zu senken, werden die erlaubten Emissionen voraussichtlich Schritt für Schritt gesenkt.
Eingebettet in weitere Maßnahmen ist der Emissionshandel ein sehr guter Schritt in die richtige Richtung. Schließlich wird im Vergleich zum aktuellen Emissionsniveau der derzeit vom Emissionshandel erfassten Anlagen (2006: 477,3 Mio. t CO2) die Zuteilungsmenge für 2008-2012 um mehr als 7% verringert. Eine generelle Besteuerung von Emissionen im nationalen Alleingang ist wirtschaftlich nicht verantwortbar und auch energiepolitisch problematisch, weil ich den Ausstieg aus der Atomkraft (einer angebliche "sauberen" Energie) für notwendig halte.
Wir betrachten dafür den Emissionshandel als ein wichtiges Instrument der Klimaschutzpolitik und glauben, dass er erfolgreich sein kann. Nach den Vorgaben der Europäischen Kommission, die zur Revision fast aller nationalen Allokationspläne 2008 – 2012 führten, darf in Deutschland in der zweiten Handelsperiode in diesem Sektor ein „cap“ von 453,1 Mrd. Tonnen nicht überschritten werden. Damit wurde ein anspruchsvolles Minderungsziel gesetzt, womit von allen betroffenen Unternehmen entsprechend weitreichende Leistungen gefordert werden müssen.
Der erste multinationale Emissionsrechtehandel trat am 1. Januar 2005 in Kraft und fungiert als Vorreiter eines möglichen weltweiten Systems. Mit der Verabschiedung des Gesetzes zum Emissionshandel am 22. Juni 2007, hat der Bundestag den Weg frei gemacht für die zweite Phase des EU-Emissionsrechtehandelssystems EU - ETS und damit für eine konsequente und weltweit beispielhafte Verringerung des CO2-Ausstoßes bis 2012.
Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf