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Frage von Marco N. •

Frage an Uta Zapf von Marco N. bezüglich Finanzen

Sehr verehrte Frau Zapf,

ich habe eine Frage, die viele Leute aus meinem Umfeld und mich brennend interessieren. Der Steuerliche Unterschied zw. Diesel- und Benzinfahrzeugen. Inwiefern wird dieser Unterschied vom Gesetzgeber begründet? Auch Ihnen dürfte aufgefallen sein, das an vielen Tankstellen der Unterschied zw Benzin und Diesel, stellenweise nur noch 1,5Ct beträgt. Sollte nun die Begründung des Steuerlichen Unterschiedes zw Benzin und Diesel Fahrzeugen der niedrigere Dieselpreis sein, dann sehe ich diesen Unterschied als nicht mehr gerechtfertigt an! Bsp.: 1,7l Hubraum und EURO 4 Schadstoffnorm. Für einen Ottomotor dieser Klasse Haben Sie einen Steuersatz von 6,75€ und 114,00€ im Jahr, Bei einem Dieselmotor der gleichen Klasse einen Steuersatz von 16,64€ und 282,00€ Jahresbeitrag. Das ist das Doppelte!!! Wie sollten wir Dieselfahrer diesen Unterschied wieder "rein bekommen"? Sparsam fahren oder weniger Tanken? Haben wir nicht das gleiche Recht wie Benzinfahrer? Ich erspare Ihnen die Rechnung wie viel wir fahren müssten damit sich der Steuernachteil wieder ausgleicht.
Was können Sie oder wir(Dieselfahrer) tun, damit mehr Gerechtigkeit in der KFZ-Steuer herrscht?

mfg

M.N.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Neumann,

Kraftstoffe sind nach wie vor die entscheidenden Energieträger unserer Gesellschaft. Die Mineralölsteuer soll daher Anreiz zum Energiesparen sein. Wie Sie richtig bemerken besteht eine unterschiedliche Besteuerung von mit Diesel und Benzin betriebenen Kraftfahrzeugen. Nach meiner Überzeugung ist das gerechtfertigt, weil die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen, dass Dieselfahrzeuge sehr viel mehr Schadstoffe produzieren als vergleichbare Kfz mit Benzinmotoren. Der Staat gibt damit über die unterschiedliche Besteuerung Anreize für gesundheits- und umweltschonenderes Verhalten.

Der Treibstoffverbrauch von Dieselfahrzeugen ist zwar rund 25% und die CO2-Emission 10 bis 15% niedriger als bei Benzinfahrzeugen. Aber die Wirkung der geringeren CO2- Emissionen von Diesel gegenüber Benzin auf das Klima wird durch die Mehremissionen anderer Schadstoffe abgeschwächt oder sogar umgekehrt. Heutige Dieselfahrzeuge emittieren auch bei Einhaltung der Euro-4-Norm deutlich mehr Schadstoffe als vergleichbare Benzinfahrzeuge (100 bis 1000 mal höhere Partikelanzahl (ohne Partikelfilter), dreimal mehr Stickoxide). Aus gesundheitlicher Sicht sind Feinstäube besonders problematisch. Diese Partikel werden eingeatmet und gelangen – je nach Größe – in die Bronchien, die Lunge und ins Blut. Ein großer Teil des Feinstaubes stammt vom Verkehr, überproportional viel davon von Dieselfahrzeugen. Auch wenn Dieselmotoren mit Partikelfiltern ausgerüstet sind, produzieren sie immer noch viel mehr Stickoxide als Benzinmotoren. Diese Stickoxide und das daraus produzierte bodennahe Ozon haben ebenfalls gesundheitsschädigende Wirkungen.

Die gesundheitlichen Auswirkungen der Luftverschmutzung wie Feinstaub und Stickoxide sind heute wissenschaftlich gut belegt. Kurzfristige Folgen sind u.a. Atemwegs- und Herzkreislauferkrankungen, Pneumonien und Herzrhythmusstörungen. Zu den langfristigen Folgen gehören chronisch bronchitische Symptome, Lungenkrebs oder Abnahme der Lungenfunktion. Feinstäube aus Dieselmotoren weisen zudem einen vergleichsweise hohen Anteil Krebs erregender Substanzen auf.

In einer Studie, die bereits 1999 vom Umweltbundesamt veröffentlicht wurde, berechneten mehrere Institute unter Leitung des Fraunhoferinstituts für Toxikologie und Aerosolforschung (ITA) in Hannover das Krebsrisiko durch moderne Benzin- und Diesel-Pkw. Das Ergebnis fand bundesweite Beachtung: Ein neues Dieselauto gibt aus seinem Auspuff so viel krebserregende Stoffe ab wie 18 Wagen mit Benzinmotor.

Ursache sind die vielen Rußpartikel, die aus dem Auspuff eines Diesels geblasen werden. Beim Benziner wirken vor allem Benzol und polyzyklische Aromaten (PAK) wie Benzopyren krebserregend. Nach der ITA-Studie gibt ein Dieselmotor auch bei Einhaltung der Euro-4- Grenzwerte noch immer 15-mal mehr krebserregende Emissionen ab als ein Benzin-Pkw (Studie unter www.upi-institut.de/dieselmo.htm).

Aus gesundheitlichen Gründen ist deshalb eine steuerliche Subvention von Diesel gegenüber Benzin abzulehnen, solange Diesel-Pkw mehr Schadstoffe ausstoßen als Benzinfahrzeuge. Eine Möglichkeit, Kosten zu sparen, besteht im Einbau eines Rußpartikelfilters. Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, erhalten einen Steuerfreibetrag von 330 Euro, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2009 nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet wurden. Die steuerliche Förderung wird vom zuständigen Finanzamt ab dem Tag des Nachweises der Nachrüstung bei der Zulassungsstelle gewährt. Dadurch wird der Partikelausstoß eines Diesel-Fahrzeuges deutlich reduziert, je nach Fahrzeug um etwa 30 bis 40 Prozent der Partikelmasse bzw. 90 Prozent der Partikelzahl. Detailliere Informationen zu Partikelfiltern finden Sie auf den Seiten von Automobilclubs und den technischen Überwachungsvereinen (TÜV), zur Steuergesetzgebung auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.

Mit freundlichen Grüßen
Uta Zapf, MdB