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Uta Röpcke
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
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Frage von Daniela E. •

Stimmen Sie einem AfD-Verbotsantrag jetzt zu?

Sehr geehrte Frau Röpcke,

ich stellte Ihnen diese Frage bereits und Sie antworteten damals, dass Sie nicht für ein Verbot wären, schlossen dies aber für die Zukunft nicht aus. Mittlerweile befürworten viele Bürgerinnen und Bürger in unserem Land ein Verbot der AfD. Sie sind eine gewählte Vertreterin unserer Demokratie, und die bisherige Strategie („inhaltlich stellen“, „als Demokraten zusammenhalten“ etc.) hat leider erkennbar versagt. Auch wenn die Hürden hoch sind, erwarte ich, dass Sie ein klares Zeichen für unsere Demokratie setzen und diese nicht verraten. Stimmen Sie für einen AfD-Verbotsantrag und lassen Sie das Bundesverfassungsgericht prüfen!

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Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrte Frau E.,

vielen Dank für Ihre abermalige Anfrage. Es stimmt, die politische Lage hat sich noch einmal verändert und zugespitzt. Ich teile Ihre Sorgen nach wie vor ausdrücklich! Die vergangene Woche hat noch einmal gezeigt, wie aktuell und bedeutend diese Frage ist und wie fragil unsere Demokratie bzw. die Aussagen demokratischer Parteien, sich abzugrenzen und in keinem Fall mit der AfD zusammenzuarbeiten.

Und es stimmt auch nach wie vor, dass es gilt, unsere Demokratie mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen. Heute mehr denn je. Und es ist die Verantwortung aller demokratischen Parteien, des Bundestages, des Bundesrates und der Länder sowie der jetzigen und jeder künftigen Bundesregierung, diese Mittel im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen.

Meine Antwort von Januar 2024, was ein Parteienverbot angeht, ist jedoch nach wie vor gültig: Ein Parteienverbot würde weder dafür sorgen, dass rechtsextremen Strukturen, die weit größer als die AfD, automatisch aufgelöst würden, noch würde es das Problem rassistischer, antisemitischer, menschen- oder demokratiefeindlicher Einstellungen innerhalb der Gesamtgesellschaft nachhaltig verhindern.

Zugleich unterstütze ich politisch den von 43 Grünen Abgeordneten, unter ihnen Dr. Konstantin von Notz, im Dezember 2024 im Deutschen Bundestag eingereichten Antrag im Sinne einer Prüfung eines solchen Verfahrens und zu diesem Zweck Erstellung eines Gutachtens über die Erfolgsaussichten eines solchen Vorhabens. Dies halte ich zum jetzigen Zeitpunkt für den politisch richtigen Weg. Den Antrag im Original finden Sie hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/141/2014105.pdf

Je nach Ergebnis der Prüfung soll dann der Bundestag zeitnah über die Einleitung eines solchen Verbotsverfahrens entscheiden.

Auch jetzt, am vergangenen und am kommenden Wochenende gab und gibt es viele

Proteste und Demonstrationen in ganz Deutschland. Immer mehr Menschen teilen unsere Sorge und sind bereit dazu, dies öffentlich zu tun und dafür auf die Straße zu gehen. Das macht Mut und zeigt, dass es viele Mitstreiter*innen für diese Sache gibt.

Möchten Sie sich gerne zu dem Thema mit mir persönlich noch weiter austauschen, lade ich Sie ganz herzlich zu meiner nächsten Bürger*innensprechstunde in mein Regionalbüro ein. Die Termine finden Sie hier:

https://uta-roepcke.de/

Danke für Ihr Engagement!

Herzliche Grüße

Uta Röpcke

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