(...) Es handelt sich dabei um eine allgemeine präventive Maßnahme. Angesichts des massenhaften Auftretens und der raschen Veränderung der kinderpornografischen Angebote können diese - insbesondere bei der Prüfung der Listenaktualität - nicht alle tagesaktuell von einem Richter bzw. einer Richterin überprüft werden. (...)
(...) Das Elterngeld ist dabei eine Leistung zum Ersatz von weggefallenen und noch nicht ersetzten Einkommen. Dort, wo dieser Schonraum bereits durch andere Leistungen, wie z.B. durch Krankengeld oder andere Einkommensersatzleistungen für den Erwerbsausfall im Krankheitsfall, abgesichert ist, ist das Elterngeld nicht erforderlich, um den angestrebten Schutz zu gewährleisten. (...)
(...) Unabhängig davon unterstütze ich den in Sachsen gewählten Weg zur Bezuschussung der Kinderwunschbehandlungen. Es besteht die Hoffnung, dass sich andere Bundesländer dieser Lösung anschließen. (...)
(...) Jedem, der die Zugangssperren umgeht, muss klar sein - und dies wird ihm durch die STOPP-Seite in aller Deutlichkeit und unmissverständlich unter Hinweis auf § 184b Strafgesetzbuch erklärt - dass er oder sie gesetzeswidrig handelt, wenn er oder sie sich mit der Umgehung der gesperrten Seite den Zugang zu kinderpornografischen Seiten trotzdem verschafft und damit eine Straftat begeht. Jeder muss für sich entscheiden, welchen Weg er geht: Entweder wird das STOPP -Schild als Warnung und Hürde akzeptiert oder die Seite wird umgangen mit den entsprechenden strafrechtlichen Folgen. (...)