
(...) Es handelt sich dabei um eine allgemeine präventive Maßnahme. Angesichts des massenhaften Auftretens und der raschen Veränderung der kinderpornografischen Angebote können diese - insbesondere bei der Prüfung der Listenaktualität - nicht alle tagesaktuell von einem Richter bzw. einer Richterin überprüft werden. (...)