Frage an Ursula Sowa von Alexander S. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Sowa,
ich hätte ein Frage zu den Bausparkassen, speziell zu der LBS. Wie kann es sein, dass ich als langjähriger Kunde, ohne jegliche Nennung von Gründen eine Kündigung von der LBS bezüglich meines Bausparvertrages erhalte? Keine der festgelegten Kündigungsgründe ist erreicht. Ein Auszahlungsauftrag wird übersendet, ohne Nennung von Rechten oder Alternativen. Wie kann so ein Verhalten Rechtskräftig sein? Wieso wird hier nicht mehr zum Schutz der Sparer getan?
mit freundlichen Grüßen
Alexander Sheppard
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ohne Ihre Vertragsdetails zu kennen, ist es schwierig, Ihre Anfrage im Detail zu beantworten. Ohnehin kann mein Abgeordnetenbüro leider keine Rechtsberatung leisten.
Grundsätzlich ist das Thema, das Sie ansprechen, aber sehr wichtig, da viele Bausparkassen alte Verträge kündigen, weil ihnen die Bonuszinsen zu hoch sind im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau.
Eine Bausparkassen kann einen Vertrag grundsätzlich kündigen, aber frühestens 10 Jahre nach Erreichen der Zuteilungsreife. Es gibt aber auch Fälle, bei denen eine Kündigung rechtlich nicht möglich ist. Zum Teil versuchen es die Bausparkassen aber dennoch. Die Verbraucherzentrale hat dazu folgende Tipps zusammengestellt: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/bau-und-immobilienfinanzierung/bausparkassen-kuendigungswelle-wegen-niedrigzinsen-11929
Ich würde Ihnen empfehlen, dass Sie sich an die Schlichtungsstelle der Bausparkassen zu wenden. Wenn das nicht hilft, sollten Sie die Verbraucherzentrale kontaktieren.
Wenn die LBS tatsächlich illegal handelt, könnte meine Fraktion im Landtag eine schriftliche Anfrage stellen. Das biete ich Ihnen gerne als letztes Mittel der Wahl an.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Sowa