Frage an Ursula Groden-Kranich von Dagmar O. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,
Mit Interesse habe ich Ihre Antwort auf die Frage von Frau Konrad zum Masernschutzgesetz gelesen. Nun möchte ich Sie fragen, ob Sie sich vor der Abstimmung zum Masernschutzgesetz mit dem Beipackzettel mindestens einer für die Umsetzung des Gesetzes vorgesehenen Impfung auseinandergesetzt haben. (Das heißt eine in Deutschland zugelassene und erhältliche MMR oder MMRV -Impfung, z.B MMR-Priorix oder Priorix Tetra beide von Glaxo Smith Kline). Leider hatte ich bei fast allen Antworten (die Abgeordnete bis jetzt zum Thema Masernschutzgesetz auf abgeordnetenwatch beantwortet haben) nicht den Eindruck, dass die Fachinformationen der Impfstoffhersteller zu den betreffenden Impfstoffen, bei den Parlamentariern bekannt sind.
Ich finde, dass Sie als Volksvertreter, die über unsere und unserer Kinder Gesundheit Gesetze verabschieden und eine Impfpflicht einführen wollen, moralisch dazu verpflichtet sind, sich umfassend zum Thema zu informieren. Dazu gehört, ohne Zweifel, auch Kenntnis des Inhaltes mindestens eines Beipackzettels der betreffenden Impfstoffe.
Ist Ihnen z.B. bekannt, dass laut Beipackzettel von Priorix Tetra von gsk (Stand März 2013), Menschen die von der Windpockenkomponente des Impfstoffes einen windpockenähnlichen Hautausschlag bekommen, sich von ungeschützten, gefährdeten Personen fernhalten sollen, weil sie ansteckend sein können?(Absatz 4.4, oben erwähnter Beipackzettel). Somit können durch einen Impfstoff, der für das Masernschutzgesetz eingesetzt werden soll, Immungeschwächte und Schwangere gefährdet werden, obwohl die Befürworter des Gesetzes immer stark betonen (das tun auch Sie, in Ihrem Antwortschreiben), dass das Gesetz gerade für diese Gruppen wichtig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
D. O.
Sehr geehrte Frau O.,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Thema Impfpflicht. Wie ich bereits Frau Konrad mitgeteilt habe, gehören die Masern zu den ansteckendsten Viruserkrankungen überhaupt. Vor noch nicht einmal zwei Wochen suchte das Gesundheitsamt Miesbach in Oberbayern nach Fahrgästen, die zusammen mit einem Mainzer in einem Reisebus von Mainz nach München oder anschließend mit einer Regionalbahn zum Tegernsee gefahren waren. Für alle anderen Fahrgäste, die sowohl im Bus oder in der Regionalbahn gefahren sind, bestand ernsthafte Ansteckungsgefahr.
Eben weil in der Schwangerschaft und für Babys ein Risiko der Ansteckung besteht, ist es von großer Wichtigkeit, dass möglichst viele andere einen Impfschutz aufweisen, um eine Übertragung der Krankheit zu unterbinden. Der Lebendimpfstoff gegen Masern wird seit über 40 Jahren weltweit verabreicht. Die seitdem erhobenen Daten haben gezeigt, dass er sicher und wirksam ist. Zudem sind die heutigen Impfstoffe noch sicherer als je zuvor.
Nach geltendem Arzneimittelrecht erhält ein Impfstoff aber nur dann eine Zulassung, wenn nachgewiesen ist, dass er auch wirksam und verträglich ist. Diesen Nachweis muss der Hersteller in vorklinischen Untersuchungen und klinischen Prüfungen aufwendig erbringen. In Deutschland werden die eingereichten Unterlagen und Nachweise vom Paul-Ehrlich-Institut als Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel geprüft. Schwerwiegende Nebenwirkungen stellen bei dem Masernimpfstoff eine Rarität dar.
Da der Impfstoff Lebendviren enthält, besteht die Möglichkeit, dass leichte Immunreaktionen beobachtet werden können. Hierbei sind Rötungen, Erwärmung, Schwellung oder Schmerzhaftigkeit an der Injektionsstelle meist von kurzer Dauer. Bei rund 5 Prozent der Geimpften kann etwa eine Woche nach der Impfung ein masernartiger Hautausschlag und Fieber auftreten. Diese Symptome gehen in der Regel mit der Ausbildung einer guten Immunität gegen Masern einher. Eine voll ausgeprägte Masernerkrankung oder bekannte Komplikationen wie Mittelohr- oder Lungenentzündungen treten nicht auf.
Zudem werden chronisch kranke Patienten oder Schwangere im Regelfall nicht als Probanden für die Wirksamkeitsstudien zugelassen, was dazu führen kann, dass vorsorglich Empfehlungen auf den Beipackzetteln für diese Gruppen getroffen werden.
Ich bin aus diesem Grund weiterhin fest davon überzeugt, dass wir durch eine Impfpflicht gerade jene Bevölkerungsgruppen schützen, die selbst nicht von einer Impfung profitieren können.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Groden-Kranich MdB