Ursula Groden-Kranich MdB
Ursula Groden-Kranich
CDU
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Frage von Luise R. •

Frage an Ursula Groden-Kranich von Luise R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Groden- Kranich,
im vergangenen Monat haben wir, Ihnen als Abgeordnete aus Rheinland- Pfalz, gemeinsam mit dem Medinetz Koblenz e.V. und Armut und Gesundheit in Deutschland e.V. per Post einen Apell zum im Februar 2019 erschienen Referentenentwurf zum Geordneten-Rückkehr-Gesetz aus dem Bundesinnenministerium (BMI) gesendet. Vier Punkte in diesem Entwurf sehen wir als höchst problematisch an. Die vollständige Stellungnahme haben wir auch auf unserer Homepage veröffentlicht: http://www.medinetzmainz.de/aktuelles/
Wir bitten Sie um eine kurze Stellungnahme Ihrerseits vor der geplanten Abstimmung über den Gesetzesentwurf.
Mit freundlichen Grüßen,
M. M. e.

Ursula Groden-Kranich MdB
Antwort von
CDU

vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Sorge über das so genannte „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ zum Ausdruck bringen.

Der im Februar 2019 erschienene Referentenentwurf zum „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ aus dem Bundesinnenministerium wurde am 17.04.2019 vom Kabinett überarbeitet und als „Zweites Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ beschlossen. Folgende Änderungen wurden dabei vorgenommen:

1. Den Strafverfolgungsbehörden soll es nicht erlaubt sein, Inhaftierungen von bis zu 10 Tagen vorzunehmen, ohne dass hierzu ein richterlicher Beschluss vorliegen muss.
2. Die Abschiebehaft soll zukünftig auch in gewöhnlichen Strafvollzugsanstalten stattfinden, um die Prozesseffektivität zu flexibilisieren.
3. Der Gesetzentwurf spricht nicht mehr von „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht“ sondern von „Duldung für Personen mit ungeklärter Identität“. Es handelt sich um Fälle, bei denen die Abschiebung aus von dem Ausländer selbst zu vertretenden Gründen nicht vollzogen werden kann.
4. Der Gesetzentwurf der Regierung weist keine Strafe für die Mitteilung von Abschiebeterminen auf.

Zeitnah wird sich nun in den Fachgremien des Bundestages mit dem Gesetzentwurf befasst. Die CDU/CSU-Fraktion wird den Gesetzentwurf und die enthaltenen Regelungen kritisch beleuchten und intensiv diskutieren. Wir bedanken uns für Ihre Anmerkungen, die wir gerne in die Diskussion einbringen.

Mit freundlichen Grüßen
Ursula Groden-Kranich MdB