Frage an Ursula Groden-Kranich von Alke K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Groden-Kranich!
Ich bin Unterzeichnerin einer Petition, die fordert, dass dem Steuerzahler das Geld zurückgezahlt wird, dass Banken und Investoren über die cumcum - und cumex-Geschäfte den Steuerzahlern geklaut haben, umgerechnet 400 € pro Burger. Für mich ist das DER Skandal schlechthin, um dessen Aufklärung ich auch Sie als Abgeordnete meines Wahlkreises bitte! Beruflich war ich gestern bei einer Rentnerin, die, weil sie eine Lernbehinderung hat, nur eine schmale Rente bekommt und daher von Grundsicherung leben muss. Von 215 € im Monat. Da sie sich einmal erlaubt hat ihre ebenfalls arme Freundin zum Frühstück einzuladen, hat sie im Augenblick nur 4,10 € für den Rest des Monats. Das ist für mich unerträglich, die Bereicherung durch steinreiche Menschen auf Kosten derjenigen, die ihr Leben lang brav eingezahlt und gearbeitet haben!
Ich frage Sie als Vertreterin meines Wahlkreises - was gedenken Sie dagegen zu tun?
Mit freundlichen Grüßen,
Acar. K.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie Ihre Kritik an den Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften angesprochen haben. Auch für mich sind die Cum-Ex-Geschäfte keine Bagatelle, sondern rechtswidrige Handlungen verschiedener Akteure, die zu unrechtmäßigen Doppelerstattungen von Kapitalertragsteuer geführt haben. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hat sich der Deutsche Bundestag im Rahmen des 4. Untersuchungsausschusses mit Cum-Ex intensiv auseinandergesetzt. Dieser kam zu dem Ergebnis, dass Cum-Ex-Geschäfte mit Leerverkäufen rechtswidrig sind. Das deutsche Steuerrecht bot aber in den Jahren 1999 bis 2012 zu keinem Zeitpunkt die Möglichkeit, eine einmal einbehaltene Kapitalertragsteuer in rechtmäßiger Weise mehrfach anrechnen bzw. erstatten zu lassen. Eine Gesetzeslücke hat insoweit nicht bestanden.
Auch die zuständigen Behörden von Bund und Ländern, insbesondere die Finanzverwaltungen und die Staatsanwaltschaften, arbeiten bei der Aufarbeitung und Verfolgung dieser Straftaten eng zusammen. Es konnte in vielen Fällen bereits eine doppelte Auszahlung verhindert bzw. zu Unrecht gezahlte Kapitalertragsteuer zurückgefordert werden. Gesetzgeberische Lücken bzw. Defizite im Vollzug gibt es – anders als die Berichterstattungen in der Presse vermuten lassen – derzeit nicht.
Mit der Reform der Investmentbesteuerung sind auch die sog. Cum-Cum-Gestaltungen nicht mehr möglich, da ungerechtfertigte Erstattungen von Kapitalertragsteuer um den Dividendenstichtag verhindert werden. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer ist nicht mehr möglich, wenn die Aktie nicht für mindestens 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag gehalten wird und der Entleiher nicht mindestens 70 Prozent des Wertveränderungsrisikos übernimmt.
Ich darf Ihnen versichern, dass wir dieses Verhalten nicht akzeptieren und mit allen Mitteln des Rechtsstaats aufarbeiten werden.
Für eine ernsthafte Diskussion können Sie mich auch immer unter ursula.groden-kranich@bundestag.de direkt anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre
Ursula Groden-Kranich MdB