Frage an Ursula Groden-Kranich von Johannes M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,
als Vorsitzende des AK Fluglärm wende ich bezüglich der Petition 69224 zur Verbesserung des Fluglärmschutzes an Sie. Als betroffener Anwohner des Frankfurter Flughafens werde ich bei Ostwetterlage regelmäßig um 5.oo Uhr durch Fluglärm aus dem Schlaf gerissen. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht zum Ausbau des Frankfurter Flughafens die Schutzwürdigkeit der Nacht betont hat und daher den Ausbau mit der Auflage eines Nachtflugverbots von 23.oo Uhr bis 5.oo Uhr versehen hat, gibt es keine gesetzliche Verankerung eines Nachtflugverbots. Der vom Gericht geforderte besondere Schutz der Randzonen von 22.oo Uhr bis 23.oo Uhr und von 5.oo Uhr bis 6.oo Uhr wird in der Praxis nicht umgesetzt. Die Sanktionen gegen Fluggesellschaften, die systematisch gegen das Nachtflugverbot verstoßen sind unzureichend, da mögliche Bußgelder so gering sind, dass ein Verstoß wirtschaftlich sinnvoller sein kann als sich an die Verordnung zu halten. Die vom Flughafenbetreiber Fraport mitfinanziert Studie zur Auswirkung von Fluglärm (NORAH Studie) bestätigt die Gesundheitsgefahren durch Fluglärm.
Meine Frage: Werden Sie sich für ein Nachtflugverbot von 6.oo Uhr bis 22.oo Uhr einsetzen?
Falls nein:
Wie begründen Sie dies Ihrer Abwägungsentscheidung vor dem Hintergrund des Art. 2 Abs.2 GG (Recht auf körperliche Unversehrtheit)? Wie begründen Sie die Ablehnung auch vor dem Hintergrund von Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit vor dem Gesetz) unter folgendem Aspekt: Das Bundesimmissonsschutzgesetz sieht eine Nachtruhe von 22.oo bis 6.oo Uhr vor. Nur Fluglärm ist begünstigt. Damit hängt Lärmschutz von der Frage ab, ob jemand am Flughafen wohnt oder nicht. Medizinisch ist gerade Fluglärm besonders problematisch.
ich freue mich auf Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Johannes Mohr
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage auf "abgeordnetenwatch", die ich Ihnen hiermit gerne beantworte.
Am 28. Februar 2018 hat sich im Deutschen Bundestag der überfraktionelle Parlamentskreis Fluglärm gegründet, den ich mit zwei Kolleginnen von SPD und Grünen initiiert habe und dem ich auch vorstehe. Ziel des Parlamentskreises ist es, alle Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm zu schützen und nach Lösungsansätzen Ausschau zu halten. Gerade für unsere Region, die unmittelbar durch den Frankfurter Flughafen betroffen ist, stellt das Thema Fluglärm ein ernstzunehmendes Problem dar. Hauptziel unseres Parlamentskreises ist es, ein Eckpunktepapier zur Reduzierung des Fluglärms zu entwickeln - hier befinden wir uns aktuell in der Abstimmungsphase. Mehrere Anhörungen, u.a. mit Fluggesellschaften, Luftfahrtverbänden und Bürgerinitiativen haben uns einen fachkundigen und vielseitigen Eindruck der Problematik vermittelt. Insbesondere im vergangene Sommer beschäftigten wir uns ganz konkret mit der von Ihnen beschriebenen Problematik hinsichtlich des Nachtflugverbots. Nach Angaben des hessischen Verkehrsministeriums landeten mehrere Hundert Flugzeuge nach Beginn des Nachtflugverbots am Frankfurter Flughafen. Im Juni 2018 gar eine Rekordzahl von 203 Landungen nach 23:00 Uhr. Diese Situation war unerträglich und konnte nicht weiter toleriert werden. Auch öffentlich habe ich mich damals mit meinen Kolleginnen dafür ausgesprochen, die Strafen für Flugbewegungen nach 23:00 Uhr deutlich zu erhöhen. Wir haben Gespräche mit der hessischen Landesregierung und auch mit dem zuständigen Regierungspräsidium gesucht und werden diesen wichtigen Aspekt in unser Forderungspapier mit einfließen lassen.
Seien Sie also versichert, dass wir uns auch weiterhin für den Schutz der Nachtruhe am Frankfurter Flughafen einsetzen werden.
Bei Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Ursula Groden-Kranich MdB