Frage an Ursula Groden-Kranich von Peter C.
Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,
laut einer Umfrage von infratest-dimap sind 61% der Wahlberechtigten gegen
Fracking. Wie kann es dann sein, das die CDU-Fraktion und Sie gegen ein Verbot dieser Technik stimmen? Wie kommt es das der der Wille des Wählers offensichtlich nicht berücksichtigt wird?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Cronauer
Sehr geehrter Herr Cronauer,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch. Zum Thema Fracking hatten wir uns bereits mehrfach per E-Mail ausgetauscht, weshalb Ihnen meine grundsätzliche Meinung bekannt sein dürfte. Derzeit ist Fracking rechtlich möglich. Daher brauchen wir meiner Ansicht nach dringend neuen Regeln, denn aktuell herrscht viele Rechtsunsicherheit. Entscheidend für mich ist: Beim Schutz von Mensch, Trinkwasser und Umwelt darf es keine Abstriche geben. Vor dem Hintergrund der auch von der Bevölkerung gewünschten Energiewende und der Neuausrichtung unserer Energiepolitik lehne ich ein generelles Verbot der Fracking-Technologie ab.
Derzeit wird ein gemeinsam von CDU, CSU und SPD ausgearbeiteter Gesetzentwurf intern erarbeitet. Als Unionsfraktion haben wir unsere Beratungen inzwischen abgeschlossen; auf Seiten der SPD besteht noch interner Klärungsbedarf. Im Gesetzentwurf sind umfassende Beschränkungen zur Nutzung von Fracking vorgesehen. In Nationalparks und Naturschutzgebieten soll die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt werden. Fracking jeglicher Art soll ferner in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten werden. Die Länder sollen darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen können, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen. Für jede Form von Fracking soll künftig eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt werden. Die Wasserbehörden haben künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen. Auch was Behauptungen zu den so genannten Fracking-Gemischen angeht, bedarf es einiger Klarstellungen. Fracking-Gemische müssen künftig beim konventionellen Fracking „nicht wassergefährdend“ oder allenfalls „schwach wassergefährdend“ sein. Die eingesetzten Stoffe sollen zudem umfassend offengelegt werden. Beim Umgang mit Rückfluss und Lagerstättenwasser sollen strenge Vorgaben gelten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll auch hier Pflicht sein. Das Verpressen von Lagerstättenwasser soll künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist.
Verschärft werden soll auch das Bergschadensrecht. So soll die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt werden. Anders als bei der konventionellen Gasförderung gibt es in Deutschland noch keine Erfahrungen mit der Gasförderung in sogenannten unkonventionellen Lagerstätten, also in Schiefer- und Kohleflözgestein. Deshalb ist in den Gesetzentwürfen geregelt, dass zum jetzigen Zeitpunkt und mit dem derzeitigen Wissensstand kein kommerzielles unkonventionelles Fracking in Deutschland möglich ist. Für Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein oberhalb 3000-Metern Tiefe wurde ein generelles und unbefristetes Frackingverbot vorgesehen. Lediglich eine eng begrenzte Zahl von wissenschaftlich begleiteten und überwachten Probebohrungen ist unter strengsten Umweltanforderungen möglich. Nach 2018 sollen in absoluten Ausnahmefällen Fördergenehmigungen erteilt werden können. Die Voraussetzungen hierfür sind jedoch äußerst streng gefasst.
Als Mitglied des Deutschen Bundestages betrachte ich es als meine Aufgabe, mir im Vorfeld von Abstimmungen ein umfassendes Bild über einen Sachverhalt zu verschaffen. Durch die Begleitung dieses Themas, zahlreiche öffentliche Anhörungen, Hintergrund- und Fachgespräche über die letzten Jahre habe ich dies getan. Mein Standpunkt ist faktenbasiert. Über mein endgültiges Abstimmungsverhalten entscheide ich, sobald der Gesetzentwurf von CDU, CSU und SPD in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages beraten wurde und ein Bericht vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Groden-Kranich MdB