Ursula Groden-Kranich MdB
Ursula Groden-Kranich
CDU
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Frage von Wolfgang O. •

Frage an Ursula Groden-Kranich von Wolfgang O.

Fr. Merkel sagt: Wir schaffen das mit der Flüchtlingswelle . Schön und gut soweit .
Wenn es sich nun in Zukunft herausstellt, dass die Integration nicht funktioniert- sei es dass die Zuwanderer nicht integrations willig oder- fähig sind, oder dass sich herausstellt, dass die Kosten den Staatshaushalt ruinieren werden, oder dass innere Unruhen irgendwelcher Art entsehen : Werden wir dann diese Menschen wieder nach Hause schicken oder aber dulden, dass dieses unser Staat zu Grunde geht ? Ich versteh also die Aussage von Fr. Merkel als gültig unter bestimmten Ergebnissen. Wenn wir es also nicht schaffen- was ja der Fall sein kann- was dann ? Eine heiße Frage, die viele bewegt.

Ursula Groden-Kranich MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Ober,

in der Tat steht unsere Gesellschaft aufgrund des nach wie vor hohen Zustroms von Flüchtlingen und Asylsuchenden vor großen Herausforderungen. Als Bundespolitiker sind wir von Beginn an mit den notwendigen Anpassungen des einschlägigen Rechts befasst. Eine Zusammenstellung von Maßnahmen finden Sie auf meiner Website ( http://groden-kranich.de/fileadmin/user_upload/pdf/Positionspapiere/160219_Flyer_Asylpolitik_personalisiert_UGK.pdf ). Mit den gestrigen Beschlüssen zum Asylpaket II haben wir die Hürden für Rückführungen nochmals deutlich gesenkt. Für mich als CDU-Politikerin ist vollkommen klar: Menschen, die verfolgt oder durch einen Bürgerkrieg in Lebensgefahr geraten sind, müssen bei uns ein Bleiberecht haben. Wer aber nur kommt, um besser leben zu können, muss wieder in seine Heimat zurückkehren. Hier müssen wir Prioritäten setzen.

Bei der gesamten Diskussion über Integration kommen mir zwei Aspekte zu kurz. Wir leben in einem verfassten und funktionierenden Rechtsstaat. Wer in unserem Land bleiben möchte, muss sich selbstverständlich auch an unsere Rechtsordnung halten. In diesem Zusammenhang waren die Änderungen durch das Asylpaket II besonders wichtig, da die Möglichkeit zur Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber deutlich konkreter gefasst wurde. Zum Zweiten ist Integration eine Vereinbarung auf Gegenseitigkeit; Integrationswille auf beiden Seiten ist die Grundvoraussetzung. Fehlt diese bei anerkannten Flüchtlingen, so können sie sich nicht auf die Leistungen und Hilfestellungen der Gesellschaft und des Staates berufen.

Integrationsfähigkeit setzt für mich auch eine starke Gesellschaft voraus. Wir dürfen daher unsere eigenen Werte, Normen und gesellschaftlichen Gepflogenheiten nicht leichtfertig über Bord werfen. Um nur ein kleines Beispiel zu nennen: Für uns ist es selbstverständlich, dass Mädchen und Jungen gemeinsam zum Sportunterricht gehen. An diese Lebenswirklichkeit müssen sich integrationswillige Flüchtlinge meiner Ansicht nach anpassen und nicht nur diese. Gleiches gilt für den Umgang mit Frauen. Flucht vor Krieg und Verfolgung bedeutet nicht, dass die eigene Weltanschauung uneingeschränkt mitreisen kann. Unsere Integrationsvereinbarung ist das Grundgesetz, beginnend bei Artikel 1. Wer sich hier verweigert, kann nicht bei uns bleiben. Diesem Thema habe ich mich auch bei meiner jüngsten Rede (Link zum Videomitschnitt: http://dbtg.tv/fvid/6598819) im Plenum des Deutschen Bundestages gewidmet.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Groden-Kranich MdB