Frage an Ursula Groden-Kranich von Michael H. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,
als Abgeordnete meines Wahlkreises, möchte ich gerne Ihre Meinung zum Thema Rundfunkbeitrag wissen.
Wie Ihnen nicht entgangen sein dürfte, hat sich der öffentliche Widerstand gegen den als verkappte Steuer verspotteten "Zwangsbeitrag" spätestens seit der Barzahlungsdebatte um ein Vielfaches verstärkt.
Halten Sie den Beitrag für sinnvoll und fair?
Können Sie nachvollziehen, dass die Selbstbedienungsmentalität mit welcher die "Beiträge" festgesetzt werden, für Unmut sorgt?
Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass selbst blinde Menschen sich nicht von diesem Beitrag befreien lassen können?
Wie stehen Sie als Abgeordnete zu der Tatsache, dass die Gerichte mit Klagen überflutet werden?
Sehen Sie hier keinen Handlungsbedarf von Seiten der Regierung?
Wie kann die Staatsferne des ö.r. Rundfunks gewährleistet sein, wenn die ö.r. Anstalten sich als Verwaltungsorgane aufspielen?
Was halten Sie vom BGH Urteil bezüglich der Rechtmäßigkeit von Vollstreckungsersuchen, die gegen jegliche Grundlage der Schriftform oder des Verwaltungsaktes verstoßen, ja nicht einmal den Erlasser, bzw. Gläubiger eindeutig erkennen lassen?
Sind Sie sich darüber im Klaren, dass viele Bürger bereits das Vertrauen in die Demokratie bzw. die Regierung verloren haben, vielfach aufgrund der willfährigen und nicht nachvollziehbaren Entscheidungen, die unsere Gerichte zu diesem Thema getroffen haben?
Sollte der ö.r. nicht FÜR die Bürger da sein, statt diesen mit immer obskureren Machenschaften das Geld aus den Taschen zu ziehen?
Können Sie guten Gewissens damit leben, dass die sogenannte Grundversorgung mittlerweile über 8Mrd Euro jährlich mit steigender Tendenz, verschlingt?
Muss hier nicht von staatlicher Seite ein Riegel vorgeschoben werden, vor allem aufgrund der Tatsache, dass es mehr und mehr Rügen seitens des Presserates gibt? Kann man hier überhaupt noch von einer unabhängigen und freien Berichterstattung sprechen?
Hochachtungsvoll
Michael Hartlapp
Sehr geehrter Herr Hartlapp,
in Deutschland ist der öffentliche Rundfunk ausschließlich Sache der Länder und nicht des Bundes. In dieser Angelegenheit sollten Sie sich daher grundsätzlich an Ihre Ministerpräsidentin und Ihre Landtagsabgeordneten wenden. Ich selber bin als Bundestagsabgeordnete daher nicht die richtige Ansprechpartnerin für Sie, möchte Ihnen als rheinland-pfälzische Angeordnete und stellvertretendes Mitglied des Kulturausschusses aber dennoch einige Hinweise zur Thematik geben.
Die Frage, ob der am 1. Januar 2013 eingeführte neue Rundfunkbeitrag möglicherweise verfassungswidrig sei, wird zwar viel diskutiert, bisher jedoch mit keinem verbindlichen Ergebnis. Sofern man den Rundfunkbeitrag als Steuer betrachtete, würde sich in der Tat die Frage nach der Verfassungsrechtlichkeit bzw. Zuständigkeit der Länder stellen. Dem gegenüber steht die Auffassung diverser Staatsrechtler und Gerichte, dass der Rundfunkbeitrag eben keine Steuer, sondern eine finanzverfassungsrechtliche Gebühr oder so genannte Vorzugslast sei.
(Vergleiche hierzu auch: Staatsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.08.2013, Az. 1 VB 65/13). [Solange diese Frage nicht abschließend geklärt ist, sind Widerstände gegen diese "verkappte Steuer"
selbstverständlich als freie Meinungsäußerungen möglich, führen jedoch zu keinerlei juristischen Konsequenzen.]
Für blinde und behinderte Menschen halte ich eine Ermäßigung des Beitrages für angebracht, nicht jedoch zwangsläufig eine komplette Befreiung von der Beitragspflicht, da ihnen die Nutzung eines großen Teils der Angebote ja dankenswerterweise offen steht: Ich denke hier an das Radio, an die barrierefreien Angebote im Internet, und auch an den stetig wachsenden Teil des TV-Angebotes, der für Blinde und Sehbehinderte mit einer Audiodeskription aufbereitet wird. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Ansbach, das die Heranziehung behinderter Menschen zu einem Drittelbeitrag als rechtmäßig ansieht, erscheint mir in diesem Zusammenhang durchaus maßvoll. Demnach genüge der Gesetzgeber hiermit dem Gebot der Lastengleichheit, andererseits biete die Ermäßigung auf einen Drittelbeitrag einen hinreichenden Nachteilsausgleich für behinderte Menschen (Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 25.07.2013, Az. AN 14 K 13.00535).
Die von Ihnen angesprochene Klagewelle betrachte ich als Beleg für die hohe Qualität unseres Rechtssystems; grundsätzlich ist es zu begrüßen, wenn Unternehmen, Verbände und Privatpersonen von ihrem Klagerecht Gebrauch machen. Einen "Handlungsbedarf von Seiten der Regierung" sehe ich jedoch keinesfalls - dies wäre ja sowohl ein Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung als auch ein unzulässiger Eingriff in die bereits erwähnte Handlungshoheit der Bundesländer. Wenn Sie sich die bisher erfolgten oder noch anhängigen Klagen zu dieser Thematik genau angeschaut haben, werden Sie zudem festgestellt haben, dass diese bis dato, sei es vor dem Bundesverfassungsgericht oder den Verfassungsgerichtshöfen verschiedener Bundesländer, mehrheitlich gescheitert sind oder gleich als unzulässig abgewiesen wurden.
Das von Ihnen angesprochene BGH Urteil zu den Vollstreckungsverfahren der Rundfunkanstalten hat bestätigt, dass die Verfahren nicht, wie von Ihnen behauptet, "gegen jegliche Grundlage des Verwaltungsaktes verstoßen", sondern dass es eben keines die Beitragspflicht feststellenden Verwaltungsaktes bedarf. (Das vollständige Urteil können Sie auf der Website des BGH unter dem Aktenzeichen I ZB 64/14 nachlesen.)
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Anmerkungen weiterhelfen konnte. Darüber hinaus empfehle ich Ihnen wie eingangs erwähnt, sich mit Ihrem Anliegen direkt an die dafür zuständigen Politikerinnen und Politiker auf Länderebene zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ursula Groden-Kranich