Ursula Groden-Kranich MdB
Ursula Groden-Kranich
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Frage von Florian S. •

Frage an Ursula Groden-Kranich von Florian S. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ursula Groden-Kranich,

wie Sie bereits ausgeführt haben, werden die Daten der VDS bei den Providern selbst gespeichert.
Sieht der Gesetzgeber hierbei vor, dass diese Daten verschlüsselt abgelegt sein müssen bzw mit einer bestimmten Verschlüsselungstärke gespeichert sein müssen und ob zusätzliche gesonderte Sicherheitsmaßnahmen getroffen sein müssen? Wie wird sichergestellt das Mitarbeiter des entsprechenden Provider nicht selbst in diesen Daten stöbern? Gibt es hier vorgaben die der Gesetzgeber den Providern macht? Einmal angenommen meine Daten werden im Zuge einer Ermittlung geprüft. Z.b. weil ich mich in der gleichen Funkzelle aufgehalten habe wie ein "Verbrecher", werde ich in jedem Fall darüber informiert das meine Daten angeschaut wurden?
Viele Grüße

Florian Schmitz

Ursula Groden-Kranich MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schmitz,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung stellt sicher, dass die Telefon- und Internetanbieter verpflichtet werden, ihre Daten nach höchsten Standards zu verschlüsseln und zu schützen. Neben den bestehenden Gesetzen zur Gewährleistung der Datensicherheit soll künftig ferner die Datenhehlerei, also der Handel mit gestohlenen Daten, als Straftat gefasst werden. Der neu einzuführende § 101 a der Strafprozessordnung (StPO) sieht vor, dass betroffene Beteiligte nach § 100 g StPO zu benachrichtigen sind.

Ich darf abschließend noch darauf hinweisen, dass wir uns erst am Anfang des parlamentarischen Verfahrens befinden und sich noch diverse Änderungen am Gesetzentwurf ergeben können.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Groden-Kranich MdB