Ursula Groden-Kranich MdB
Ursula Groden-Kranich
CDU
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Frage von Kai K. •

Frage an Ursula Groden-Kranich von Kai K. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,

ich würde Sie gerne zu dem Thema Vorratsdatenspeicherung (VDS) befragen. Sind sind grundsätzlich dafür oder dagegen?
Für das Fall das Sie dafür sind, hätte ich ein paar Fragen. Der Übersicht halber, stelle ich die Fragen nummeriert, ich hoffe das trägt zur besseren Lesbarkeit bei.
1.) Sind Sie bei der Abstimmung zur VDS bei Ihrer Stimme frei, ähnlich wie beispielsweise zu Themen wie: Sterbehilfe oder wird von der Fraktion hier eine "Fraktionsdisziplin" erwartet?
2.) Glauben Sie, dass Ihr Wahlkreis den Sie vertreten für eine VDS votieren würde?
3.) Gibt es unabhängige Forschungsergebnisse oder Studien die Sie von der Notwendigkeit der VDS überzeugen bzw dessen Wert bestätigen?
4.) Was glauben Sie, wie viel % der Seitenabrufe die täglich in Deutschland stattfinden den Bereich abdecken ( schwere Straftaten, Terror) vor die uns die VDS "schützen" soll?
4a.) Gehen Sie davon aus das Terroristen heutzutage wirklich das Internet in Deutschland benutzen wenn Sie Ihre Anschläge planen, trotz dem Wissen das dies nachvollziehbar wäre?
5.) Wenn es zu einem Terroranschlag kommen sollte, trotz VDs, wäre das für Sie ein Grund diese Praxis wieder einzustellen? Bzw welches Szenario müsste für Sie erfüllt sein damit Sie Abstand von der VDS nehmen würden?
6.) Halten Sie den geplanten "Richtervorbehalt" für ausreichend als Mißbrauchsschutz? Wie sehen Sie das in dem Kontext, dass ein Richter im "Redtube-Abmahnfall" die Daten vieler Tausend Bürger freigegeben hat obwohl dies sich im Nachhinein als fehlerhaft rausgestellt hat? Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/redtube-abmahnungen-landgericht-koeln-kassiert-entscheidungen-a-945796.html
7.) Glauben Sie, dass die Menschen genau so freizügig nach Informationen suchen wie z.B: psychische Krankheiten, Aids, Krebs, Homosexualität u.s.w. wenn Sie wissen das es protokolliert wird, für geplante 10 Wochen?

Vielen Dank im Voraus

Gruß
Kai Kraft

Ursula Groden-Kranich MdB
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kraft,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Ich begrüße es, dass wir auf der Grundlage der Einigung von Innenminister de Maizière und Justizminister Maas nun im Deutschen Bundestag beraten können. Im Mittelpunkt steht dabei die bessere Bekämpfung terroristischer Straftaten und schwerer Kriminalität. Hier geht es um schwerwiegende Rechtsverletzungen, bei denen es oft keine anderen erfolgversprechenden Ermittlungsansätze gibt. Bei allem, was wir künftig beschließen, stehen wir vor der Notwendigkeit eines Abwägens zwischen Freiheits- und Sicherheitsaspekten. Ihre grundsätzlichen Bedenken, die ich aus Ihren Fragen herauslese, nehme ich durchaus ernst. Gleichwohl möchte ich als Mutter mir im Extremfall nicht vorwerfen müssen, dass ich nicht alle Möglichkeiten zum Schutz meines Kindes genutzt habe. In der Gesamtabwägung halte ich die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Speicherfristen für angemessen, zumal eine Vielzahl der in Frage stehenden Daten bereits heute erfasst werden. Zudem ist es mir wichtig zu betonen, dass die Daten nicht beim Staat, sondern bei den Telekommunikationsunternehmen gespeichert werden. Weitergehende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums des Inneren ( http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Sicherheit/SicherheitAllgemein/leitlinien-vorratsdatenspeicherung.html ).

Zu den von Ihnen gestellten Fragen antworte ich wie folgt:

(1) Ja. Die Freiheit meiner Entscheidung ist auch im Grundgesetz (Art. 38 Abs. 1) garantiert.
(2) Auch hier bin ich als frei gewählte Abgeordnete an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur meinem Gewissen unterworfen (Art. 38 Abs. 1)
(3) Gerade im Bereich der Vorratsdatenspeicherung darf die Unabhängigkeit – verstanden als Wertneutralität – von Forschungsergebnissen grundsätzlich angezweifelt werden. Insofern kommt es für mich nicht auf „die eine Studie“ an, sondern auf eine Abwägung aller vorgebrachten Meinungen und Argumente.
(4) Die genaue Zahl ist für meine Entscheidung unerheblich. Jeder einzelne Abruf ist relevant.
(4a) Dies betrifft nicht den Regelungsbereich des Gesetzes. Näheres hierzu finden Sie in den Ausführungen auf der Website des Bundesministeriums des Inneren.
(5) Gesetze sollten grundsätzlich regelmäßig einer kritischen Würdigung unterzogen werden. Das gebietet nicht nur der Datenschutz, sondern beispielsweise auch der Aspekt des Bürokratieabbaus.
(6) Ja. Menschen machen auch mal Fehler; dies gilt für Richter ebenso wie für alle anderen Berufsgruppen.
(7) Ich werde mich in meinem Internetnutzungsverhalten nicht einschränken.

Unsere Freiheit erhalten wir nur, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Daher schließen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern sie bedingen sich. Es ist gut und vernünftig, dass in absehbarer Zeit eine gesetzliche Regelung kommt. Ich bin überzeugt: es wird gelingen, die notwenige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren. Die vorgestellten Eckpunkte sind dafür eine gute Grundlage.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Groden-Kranich MdB