Frage an Ursula Groden-Kranich von Claus S. bezüglich Kultur
Sehr geehrte Frau Abgeordnete Groden-Kranich,
im Lande werden von öffentlichen Stellen (Kreistag, VG-Rat, usw) sogenannte Ehrenamtspreise (für ehrenamtliche Tätigkeiten) vergeben. Im Internet laß ich, dass Einzelpersonen, Firmen, Vereine, Verbände usw. sich selbst vorschlagen können (Eigenvorschlag!). Man sagt im Volksmund "Eigenlob st....". Was halten Sie vom Eigenvorschlag?
Zweite Frage: Nach einer Ehrenamtspreisverleihung stellt sich z.B. heraus, dass der oder die Preisträger sich IM EHRENAMT z.B. als Plagiateure (Urheberrechtsverletztungen / Aufsätze, Fotos, Filme) betätigt (BEHÖRDLICH FESTGESTELLT UND BESTÄTIGT) haben. Wären Sie für eine Aberkennung des Preises? Bitte um kurze Begründung.
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Eigenvorschlag bei Ehrenamtspreisen.
„Tue Gutes und rede darüber!“ – ein einfacher und einleuchtender Satz, aber nicht jedermanns Sache. Für viele Menschen ist verantwortliches Handeln eine Selbstverständlichkeit, und der schmale Grat zwischen Glaubwürdigkeit und Prahlerei hält sie davon ab, ihr gesellschaftliches Engagement in die Öffentlichkeit zu tragen. Dabei kann ein bisschen Marketing in eigener Sache oft dazu beitragen, die praktizierte Verantwortung glaubwürdig zu kommunizieren. Für mich selbst würde ich nie in Anspruch nehmen, mich oder einen mir nahestehenden Menschen für einen Ehrenamtspreis vorzuschlagen.
Zum zweiten Teil Ihrer Frage: Das kann ich pauschal so nicht sagen; da muss man sich den Einzelfall anschauen. Liegt eine besondere Schwere des Vergehens vor, kann ich mir durchaus auch eine Aberkennung des Preises vorstellen. Jedoch bin ich der Meinung, dass man vor allem als Preisträger eines Ehrenamtspreises eine Vorbildfunktion hat und sich dementsprechend an das Gesetz zu halten hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Groden-Kranich