Frage an Ursula Groden-Kranich von Karl-Jürgen H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrte Frau Groden-Kranich,
ich habe mal gelernt, dass Wirtschaftssanktionen gegen ein Land nur erfolgreich sind, wenn alle wichtigen Staaten an einem Strang ziehen. Das ist bei den Russland-Sanktionen nicht der Fall. Soweit ich weiß, macht außer USA und EU niemand mit. USA und EU dominieren die Weltwirtschaft jedoch schon lange nicht mehr. Die heute geplanten Exportverbote an Russland unter anderem für Spezialtechnik bei der Ölförderung werden ganz schnell und ganz sicher von anderen Ländern ersetzt – und das dauerhaft. Es ist zu befürchten, dass Russland anschließend auch in anderen Bereichen nie wieder auf deutsche Technologieexporte setzen wird.
Was sollen daher deutsche Exportsanktionen gegen Russland?
Wird der Deutsche Bundestag oder der EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages mit dem heute vorbereiteten EU-Beschluss (vgl. tagesschau.de vom 29.7.) befasst werden, bevor die Bundeskanzlerin mit ihrer Unterschrift zusammen mit den anderen EU-Regierungschefs den heutigen Beschlüssen Gesetzeskraft geben kann?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Jürgen Hanßmann
Sehr geehrter Herr Hanßmann,
vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de. Sie fragen darin nach dem Sinn weiterer Sanktionen gegen Russland im Zuge der Ukraine-Krise.
Wie Sie sicherlich auch, so bin auch ich tief besorgt über die Entwicklungen in der Ukraine und an deren Grenze zu Russland. Ich unterstütze den Kurs der Bundesregierung, die derzeitige Krise auf diplomatischem Wege zu lösen. Alle bisherigen Verhandlungsmissionen haben jedoch nicht zum gewünschten und notwendigen Ergebnis geführt, nämlich der Wiederherstellung der territorialen Unversehrtheit der Ukraine. Es ist daher folgerichtig, dass der Androhung härterer Sanktionen seitens der EU gegenüber Russland nunmehr auch Taten folgen.
In Ihrer Nachricht äußern Sie die Vermutung, dass die beschlossenen Sanktionen aufgrund der Handelsstruktur zwischen der EU und den USA auf der einen Seite und Russland auf der anderen Seite keinen Erfolg bringen könnten. Lassen Sie mich hierzu einige Zahlen ins Feld führen. Die Europäische Union ist der mit Abstand größte Handelspartner Russlands. Der Anteil der EU am russischen Außenhandel ist im ersten Halbjahr 2013 auf 50,1 Prozent gestiegen. Im Vorjahreszeitraum waren es 49,2 Prozent. Russlands zweitwichtigster Handelspartner ist die Asiatisch-Pazifische Wirtschaftliche Zusammenarbeit (APEC). Aus der EU werden vorrangig Spezialmaschinen und Transportausrüstung, Chemikalien, landwirtschaftliche Erzeugnisse und Textilien nach Russland exportiert. Die Bedeutung des Handels ist somit für beide Seiten nicht zu unterschätzen. Gleichzeitig machen die Handelsströme zwischen den USA und der EU derzeit ca. 50 Prozent des Welthandels aus.
Im Einzelnen wurden durch die EU folgende zusätzliche Maßnahmen beschlossen:
- Die EU verhängt ein Waffenembargo.
- Russischen Staatsbanken wird der Zugang zum EU-Kapitalmarkt erheblich erschwert.
- Hochtechnologiegüter für die Ölförderung dürfen nicht mehr nach Russland exportiert werden.
- Dual-use-Güter dürfen nicht mehr an militärische Abnehmer in Russland geliefert werden.
Selbst wenn Russland bestimmte Güter und Dienstleistungen aus anderen Teilen der Welt zu vergleichbaren Standards beziehen kann, so doch zu deutlich schlechteren Konditionen. Andernfalls gäbe es keinen Grund für die Wahl der bisherigen Bezugsquellen.
Die Bundeskanzlerin hat immer wieder betont, dass Sanktionen kein Selbstzweck sind, sondern nur beschlossen werden, wenn es unvermeidlich ist. Dieser Punkt ist jetzt erreicht. Gleichzeitig stimmt sich die Bundesregierung selbstverständlich eng mit ihren internationalen Partnern ab. So haben die G7 am 30.07. eine entsprechende Erklärung verabschiedet, in der sie nochmals die völkerrechtswidrige Annexion der Krim durch Russland verurteilen und den russischen Präsidenten dazu auffordern, sich für eine Lösung der Krise in der Ukraine auf dem Verhandlungswege einzusetzen.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter – in den Medien immer als Treffen der EU-Botschafter bezeichnet – hat das neue Maßnahmenpaket am 29.07. beraten und beschlossen. Die Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Mitgliedstaaten müssen ihm noch zustimmen. Hierzu ist ein Umlaufverfahren geplant. Der Deutsche Bundestag wird auch in der parlamentarischen Sommerpause fortlaufend durch die Bundesregierung über die aktuellen Ereignisse unterrichtet, sodass eine parlamentarische Begleitung sichergestellt ist. Eine gesonderte Beschlussfassung des Bundestages ist nach den einschlägigen Gesetzen allerdings nicht notwendig.
Handel und wirtschaftliches Wachstum sind entscheidend für den Wohlstand auch in unserem Land. Hieraus lässt sich jedoch meiner Überzeugung nach nicht der Schluss ziehen, dass wirtschaftliche Interessen über humanitäre und völkerrechtliche Fragen gestellt werden dürfen. Diese Ansicht vertritt im Übrigen auch der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI).
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Groden-Kranich MdB