Frage an Ursula Eid von Wolf B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Eid,
im Zusammenhang der künftigen Landtags- und Kommunalwahlen möchte ich Sie zur Problematik der Hundesteuer um eine Stellungnahme meiner Anfragen bitten.
1. Befürwortet Ihre Partei weiterhin die Aufrechterhaltung der Hundesteuer für finanzpolitische Interessen?
2. Würde Ihre Partei sich einsetzen für eine Abschaffung der ungerechten und unsozialen Luxusbesteuerung einer Hundehaltung?
Mehrere europäische Länder und auch Städte innerhalb Deutschlands haben den Sinn und die Notwendigkeit des Hundesteuerwegfalls klar erkannt und dementsprechend auch gehandelt, in dem sie die Hundesteuer wegen ethischer, moralischer und verfassungsrechtlicher Bedenken abgeschafft haben.
Ich denke Ihre Antwort interessiert nicht nur mich, sondern auch ca. 5 Millionen Hundehalter (auch Wähler) in Deutschland.
Als Bürger und Wähler dieses Landes bitte ich Sie um Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Wolf Berger
Sehr geehrter Herr Berger,
vielen Dank für Ihre Frage zur Besteuerung der Hundehaltung, die mich über abgeordnetenwatch.de erreicht hat.
Die Hundesteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Die Befugnis zur Gesetzgebung über die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern haben die Länder. Insofern hat hier der Bund kein Mitspracherecht. Die Länder sind somit frei, eine Hundesteuer einzuführen und für ihre Kommunen die Erhebung dieser Hundesteuer anzuordnen oder es ihnen freizustellen.
Faktischer Hintergrund für die Erhebung einer Hundesteuer in den Gemeinden ist, dass der Gemeinde Kosten durch die Hundehaltung - z.B. leider immer noch sehr ausgeprägt durch Hundekot auf öffentlichen Wegen, den viele Hundehalterinnen und Hundehalter immer noch nicht vorschriftsmäßig selbst beseitigen - Kosten entstehen. Auch dürfen Sie nicht vergessen, dass es ebenso viele Mitbürgerinnen und Mitbürger gibt, die Angst vor Hunden haben - vor allem, wenn sie nicht an der Leine geführt werden - oder sich von Hunden durch lautes Gebell oder die Verunreinigung von Gehwegen belästigt fühlen. Die Politik muss sämtliche Interessen angemessen berücksichtigen und zum Ausgleich bringen. Deshalb erscheint auch aus unserer Sicht die Erhebung einer Hundesteuer weiterhin durchaus gerechtfertigt. Aber in der Ausgestaltung sind - wie oben beschrieben - die Länder völlig frei.
Mir freundlichem Gruß
Dr. Uschi Eid