Frage an Ursula Eid von Ingo R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Frau Dr. Eid,
da wir Softair-Spieler wohl direkt von einem Verbot von Paintball betroffen sein werden, stellt sich uns die Frage:
Welchen reellen Sicherheitsgewinn bringt ein solches Verbot der BRD bzw. deren Bevölkerung?
Zu Paintball ist noch zu erwähnen, dass das Spielen schon seit Jahren “frei” ab 18 ist und nur auf genehmigten Spielfeldern und Halle gespielt werden darf.
Beim Airsoft (wie Softair wirklich heißt) ist seit dem 01.04.08 nur noch das Spielen auf befriedetem Besitztum erlaubt. Ebenso ist ein führen der Airsoft-Markierer in der Öffentlichkeit verboten (Anscheinswaffen...)
Es soll hier nicht um die moralischen Fragen gehen wie z.B. sittenwidrig, Herabsetzung der Menschenwürde, Simulation von “Töten”, etc.
Uns interessiert einfach nur, wie durch ein solches Verbot so schreckliche Taten wie Amokläufe verhindert werden sollen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Riegert
Sehr geehrter Herr Riegert,
vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Mai, die mich über
abgeordnetenwatch.de erreicht hat.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in ihrem Antrag "Abrüstung in Privatwohnungen - Maßnahmen gegen Waffenmissbauch" vom 25.03.2009, (Drucksache 16/12477) eine Reihe von konkreten Forderungen gestellt, die auf eine verbesserte Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger gerichtet sind. Ein Verbot von Paint-Ball und Gotcha-Spielen findet sich nicht in unserem Katalog.
Aus Sicht der grünen Bundestagsfraktion reicht der allgemeine Vorwurf einer möglichen „Sittenwidrigkeit“ von Paint-Ball nicht aus, die konkrete Gefährlichkeit dieser - nach unseren Informationen - nicht gefährlichen Freizeitbeschäftigung auch gerichtsfest zu begründen. Wenn der Staat in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf diese Weise eingreifen möchte, ist er verpflichtet, die Notwendigkeit und auch die Verhältnismäßigkeit der Verbotsmaßnahme sorgfältig zu begründen.
Der §15 Abs. 6 WaffG verbietet bereits heute, dass auf Abbilder von Menschen geschossen wird. Ob die genannten Spiele den Grad einer derart menschenverachtenden Haltung erreichen, bezweifeln wir. Die bei Paint-Ball eingesetzten „Waffen“ sehen nicht wie echte Waffen aus. Und es gibt keine Informationen darüber, dass von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern eine öffentliche Gefahr ausgeht. Entsprechende Belege wären aber die verfassungsrechtliche Voraussetzung für die Bestandskraft einer solchen bußgeldbewehrten Verbotsanordnung.
Es drängt sich bei dem Vorschlag für ein Verbot von Paint-Ball-Spielen vielmehr der Verdacht auf, dass die Bundesregierung und die Mehrheit der Bundesländer von dem eigentlichen Problem ablenken wollen: der notwendigen tiefgreifenden Reform des Waffenrechts.
Wer wirklich eine Verbesserung der Sicherheitslage erreichen möchte, muss die sichere Lagerung von Waffen und Munition außerhalb der Privatwohnungen durchsetzen. Es genügt nicht, biometrische Blockiersysteme vorzuschreiben, von denen niemand weiß, ob sie sich auf absehbare Zeit im Massenbetrieb überhaupt bewähren können.
Es kann nicht sein, dass die Zahl scharfer Waffen in Privatbesitz durch das Wachstum der „Sportarten“ immer weiter steigt. Niemand braucht 15 Schusswaffen und eine größere Menge Munition - schon gar nicht in der eigenen Wohnung.
Für uns hat diese wirksame Abrüstung der Privathaushalte auf jeden Fall Priorität.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uschi Eid MdB