Frage an Ursula Eid von Markus W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Dr. Eid,
was sagen sie zum folgend dargestellten Sachverhalt ?
( http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/3/0,1872,2345347,00.html )
In einem konkreten Fall konnten ZDF.reporter zeigen, dass einem französischen Staatsbürger, der in seinem Heimatland die sozialhilfeähnliche Leistung RMI in Höhe von 750 Euro monatlich bezog, auch in Deutschland Arbeitslosengeld II plus Miete ausgezahlt wurden. Die Arbeitsagentur bewilligte eine monatliche Unterstützung von 515 Euro. Zum Beantragen genügten lediglich ein Mietvertrag und ein angemeldeter Wohnsitz in Deutschland.
"Hartz IV hat zudem dazu geführt, dass EU-Bürgern auch grundsätzlich das Arbeitslosengeld II in Deutschland nicht mehr verwehrt werden kann. Als rechtliche Voraussetzung gilt lediglich die - auch nur theoretische - Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Deutschland. Das Arbeitslosengeld muss auch dann bewilligt werden, wenn der EU-Bürger erst kürzlich aus seinem Heimatland zugezogen ist, noch nie in Deutschland gearbeitet hat und damit auch keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat."
Würden Sie mir bitte ihre Ansicht zu folgenden Punkten mitteilen:
- Wie wollen Sie es rechtfertigen, daß auf die geschilderte Weise (es ist kein Rechtsbruch, sondern das Gesetz läßt es explizit zu!) deutsche Steuergelder aufgewandt werden, um derart ausländische Sozialhilfeempfänger anzulocken und zu alimentieren ?
- Was meinen Sie, wie lange dauert es, bis es sich sich in den Hinterhöfen EU-Osteuropas herumgesprochen hat (an die Türkei gar nicht zu denken, sollte die jemals EU-Mitglied werden), dass man in der BRD Wohnung und Geld gestellt bekommt, ohne etwas dafür tun zu müssen, ausser in die BRD zu reisen, sich dort eine Wohnung zu suchen und einen Antrag zu stellen ?
Wann wird der Massenansturm dieser Leute in die BRD einsetzen?
Generell bietet das jedem EU-Ausländer die Möglichkeit, in der BRD kostenlos Urlaub zu machen, auf Kosten der deutschen Steuerzahler.
- Wie wollen Sie angesichts solcher Sachverhalte die Staatsfinanzen der BRD jemals ins Lot bringen ?
- m.E. wurde diese Auswirkungen wissentlich hingenommen, da ein derart grober Schnitzer einem vielköpfigen Gesetzgebungsorgan sicherlich nicht unbemerkt unterläuft.
- wird auf diese Weise die Strategie verfolgt, die Sozialsysteme in der BRD derart unbezahlbar zu machen, um sie endlich abschaffen zu können ?
Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf kandidatenwatch.de.
Nicht nur haben so genannte „EU-Ausländer“ in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Leistungen zur Existenzsicherung - den sie übrigens nur dann haben, wenn sie ihr üblicher Aufenthaltsort Deutschland ist und sie in Deutschland arbeiten können. Sondern umgekehrt gilt dies ebenso für deutsche Bürger in anderen Staaten in der EU. Hier handelt es sich also um eine Vereinbarung, die innerhalb der EU auf Gegenseitigkeit getroffen wurde.
Im dem vom ZDF geschilderten Fall handelt es sich um einen in dieser Konstellation nur selten möglichen Missbrauch, der auf darauf beruht, dass der französische Antragssteller seine Einkommenssituation nicht wahrheitsgemäß dargestellt hat. Damit verstößt der Antragsteller gegen die Vorschriften des zweiten Sozialgesetzbuches. Klar sein muss, dass auch Deutsche Einkommen verschweigen können und sich dadurch fälschlicherweise als hilfebedürftig ausgeben können. Um Missbrauch zu vermeiden, ist es aber für die Antragsteller notwendig, die eigene Einkommenssituation in Form von Bankauszügen oder ähnlichem zu dokumentieren. Um schwere Missbrauchsfälle zu vermeiden, hat jede Arbeitsagentur Personal, das stichprobenartig die Angaben überprüft.
Ihre Befürchtungen eines „Massenansturms“ von ausländischen Staatsbürgern sind nicht gerechtfertigt. Denn Anspruch auf das Arbeitslosengeld II haben nur jene EU-Bürger, die ihren üblichen Aufenthaltsort in Deutschland haben und in Deutschland arbeiten können. Urlaub auf Kosten der Steuerzahler ist also ausgeschlossen.
Im Rahmen der Vereinigung Europas leben und arbeiten immer mehr EU-Bürger in anderen als ihren Geburtsländern. Diese Entwicklung begrüßen wir ausdrücklich. Die Probleme des deutschen Staatshaushalts und der sozialen Sicherungssysteme resultieren im Übrigen nicht aus der Arbeitslosigkeit von Ausländern, deren Anteil an allen Arbeitslosen mit knapp über 14% relativ gering ist. Vielmehr machen Strukturwandel und demographische Entwicklung Reformen notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uschi Eid, MdB