Frage an Ursula Eid von Markus W. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrte Frau Dr. Eid,
vielen Dank für Ihre Antwort auf meine Anfrage. Leider ist Ihre Antwort weder stichhaltig, noch geht sie auf die Problematik angemessen ein.
"Nicht nur haben so genannte "EU-Ausländer" in Deutschland Anspruch auf Sozialhilfe bzw. Leistungen zur Existenzsicherung - den sie übrigens nur dann haben, wenn sie ihr üblicher Aufenthaltsort Deutschland ist und sie in Deutschland arbeiten können. Sondern umgekehrt gilt dies ebenso für deutsche Bürger in anderen Staaten in der EU. Hier handelt es sich also um eine Vereinbarung, die innerhalb der EU auf Gegenseitigkeit getroffen wurde."
Das mag schon sein. Das Problem dabei ist aber, dass die deutschen Sozialleistungen EU-weit zu den Höchsten zählen und auf arme Osteuropäer eine immense Sogwirkung ausüben. So sollen bspw. nahezu die kompletten Randgruppen der Slowakei (Sinti und Roma) verschiedenen Berichten zufolge schon auf gepackten Koffern sitzen, um in das Sozialsystem der BRD überzusiedeln. Und sie müssen nicht etwas eine Beschäftigung nachweisen, nein, laut Freizügigkeitsgesetz der EU genügt schon die theoretische Möglichkeit, vielleicht irgendwann einmal eines aufnehmen zu können.
Das Freizügigkeitsgesetz der EU hebelt das deutsche Zuwanderungsgesetz de facto völlig aus.
Wenn Sie als MdB das nicht wissen, kläre ich sie bei Bedarf gerne über diese Gesetzestexte auf.
Leider können hier nur 2000 Zeichen lange Beiträge verfasst werden, sonst würde ich sofort die einschlägigen Paragraphen zitieren.
Was meinen Sie zu diesen Sachverhalten ?
Sehr geehrter Herr Wagner,
vielen Dank für Ihre zweite Anfrage auf kandidatenwatch.de. Ich teile Ihre Befürchtung nicht, dass Deutschland aufgrund attraktiver sozialer Sicherungssysteme eine Migrationswelle zu befürchten hat. Konkret möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten über eine Übergangsregelung zunächst bis 2006, längstens bis 2011, ausgesetzt ist. Es ist also im Moment nicht möglich, dass Bürger der neuen EU-Mitgliedsstaaten hier arbeitslos werden und dann Sozialleistungen beziehen.
Davon, dass die Freizügigkeit in der EU das Zuwanderungsgesetz aushebelt, kann keine Rede sein. Richtig ist, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU - auch die aus den Beitrittsländern – sich in Deutschland als arbeitsuchend melden können. Die EU-Bürger aus den Beitrittsländern haben aber bis auf weiteres - anderes als alle anderen EU-Bürger - nur einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang, das heißt, dass sie die Zustimmung der Bundesagentur Arbeit für die Aufnahme einer Beschäftigung einholen müssen. Grundsätzlich wird die Zustimmung nur erteilt, wenn ein Arbeitsplatz nicht mit einem Deutschen oder einem EU-Bürger aus den älteren EU-Mitgliedsstaaten besetzt werden kann. <> Nach drei Monaten müssen sie entweder Arbeit gefunden haben oder anderweitig nachweisen, dass sie ihre Existenz hier bestreiten können. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, verlieren sie ihr Aufenthaltsrecht. Während der ersten drei Monate sind EU-Bürger - auch die aus den Beitrittsländern – berechtigt, Sozialleistungen zu beziehen.
In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs kann zudem solchen Bürgern das Aufenthaltsrecht in den ersten fünf Jahren ihres Aufenthalts entzogen werden, die übermäßige Sozialleistungen in Anspruch nehmen. Für Ihre Befürchtungen besteht also kein Anlass.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Uschi Eid