Frage von Martin F. • 30.07.2020
Frage an Urs Tabbert von Martin F. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Tabbert
Corona-Verstöße: Hamburg nimmt 650.000 Euro ein
Was wird mit diesen 650.000 Euro passieren?
Antwort von Urs Tabbert SPD • 30.07.2020
Sehr geehrter Herr Fuchs,
Einnahmen der Stadt aus verhängten Geldbußen zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unterliegen keiner Zweckbindung und fließen daher in den Haushalt der Stadt, konkret in die Einzelpläne der für die Einnahme zuständigen Behörden. Sie dienen dort der allgemeinen Deckung der Ausgaben. Das ist bei Bußgeldern wegen Corona-Verstößen nicht anders als beispielsweise bei Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Urs Tabbert