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Undine Kurth
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Frage von Christian R. •

Frage an Undine Kurth von Christian R. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Frau Kurth,

mit großem Interesse habe ich den letzten Entwurf des EEWärmeG gelesen. Ich frage mich, wieso die stärkere Durchsetzung der erneuerbaren Energien im Beheizungsbereich - auf jeden Fall eine gute und unterstützenswerte Initiative - im Gegensatz zu den Incentives des erfolgreichen Erneuerbare-Energien-Gesetz mit Sanktionen und Bußgeldern durchgesetzt werden soll. Gibt es einen Grund dafür anzunehmen, dass eine positive Incentivierung in diesem Fall nicht funktionieren würde, oder existiert ein anderer Grund dafür, dass vom bisherigen Modell abgewichen werden soll?

Mit freundlichen Grüßen

Christian Reinboth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reinboth,

Vielen Dank für ihre Anfrage.

Wir Bündnisgrüne sind der Meinung, dass die Nutzungspflicht das richtige Modell ist, um den Wärmesektor zu erschließen.
Ein Bußgeld zu fordern, wie es neben der Bundesregierung auch die Landesregierung in Baden-Württemberg vorsieht, ist dagegen falsch.

Ein monetäres Förderinstrument würde nach dem Vorbild des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) einen minimalen Kostenaufschlag auf alle fossilen und atomaren Wärmeenergien (Stromheizungen) erfordern. Die Einnahmen könnten dann für direkte Unterstützungen der regenerativen Wärmenutzung verwendet werden. Dieser Weg ist sehr komplex und bürokratisch und daher schwer durchsetzbar. Vor allem, da es, anders als im Stromsektor, keine einheitlichen, an ein Leitungssystem gebundenen, fossilen und atomaren Wärmeenergieträger gibt. Darüber hinaus ist nicht ausgeschlossen, dass ein solches Modell Fehlanreize bietet, indem vor Ort mehr Energie gewonnen wird, als sinnvoll genutzt werden kann. Das konterkariert jegliche Ambitionen zum Energieeinsparen.

Der Wärmegesetzentwurf des Bundesumweltministeriums geht unserer Meinung nach aber nicht weit genug. Er bietet eine Vielzahl von Pflichtbefreiungen. Hinzu kommt die vertane Chance, den Gebäudebestand mit einzubeziehen. Der Entwurf greift bei Bestandsbauten nur dann, wenn neben einem Kesselaustausch auch eine grundlegende Sanierung durchgeführt wird. Dies ist aus grüner Sicht nicht zureichend.

In unserem Fraktionspapier "Eckpunkte für ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz" ( http://www.gruene-bundestag.de/cms/beschluesse/dokbin/207/207753.beschluss_erneuerbare_energien_waermeges.pdf ) finden Sie eine detaillierte Beschreibung unserer Vorstellungen. So heißt es in unserem Papier u.a. "Fordern und fördern müssen Hand in Hand gehen".

Mit freundlichen Grüßen

Undine Kurth