Frage an Undine Kurth von Heike Pauline G. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Kurth,
gestern habe ich alle Abgeordneten und BundestagsdirektkandidatInnen meines Wahlkreises zu den kommunalen Taubenfütterungsverboten befragt, die vielen Tierschutz- und Tierrechtsverbänden schon lange ein Dorn im Auge sind. Für die Tauben bedeuten diese Verbote einen Angriff auf Leib und Leben, für die vor Ort tätigen Tierschützer, meist Frauen, Kriminalisierung, Behinderung, Streß und Qual. Ich vermute, daß Sie dies alles längst wissen und schon vielfach aus Tierschützerkreisen bei Ihnen Beschwerden darüber eingegangen sind. Martin Heilig, der grüne Bundestagsdirektkandidat meines Wahlkreises, hat gestern auf abgeordnetenwatch.de zugesagt, bei seiner Wahl diese Problematik mit dem Ziel der Abschaffung in die innerparlamentarische Debatte zu bringen. Woran liegt es – was haben wir direkt Betroffenen falsch gemacht –, daß sie nicht schon längst dort ist? Auch bereitet die politische Verortung der Problematik offensichtlich Kopfzerbrechen, sprich: das Gremium oder die Ebene, WO diese Sache am besten aufgehoben ist, scheint nicht so leicht zu eruieren. Nicht einmal für Volksvertreter, sofern dies nicht toujours als Desinteresse an der lästigen Sache zu werten war und ist. Von Tierschützerinnen, die schon sehr lange unermüdlich aktiv sind, habe ich erfahren, daß in Bayern im Jahr 1996 – später als in anderen Bundesländern – die Taubenfütterungsverbote durch einen mutmaßlichen Landtagsbeschluß überhaupt erst möglich gemacht wurden. Ich habe nichts, aber auch rein gar nichts, dazu im Internet gefunden, weiß auch nicht, WO ich nachforschen muß, um herauszufinden, welches Gremium WANN genau die Weichen gestellt hat, daß diese unglückseligen Fütterungsverbote installiert werden konnten. Es wäre schön, wenn Sie uns bei dieser Recherche helfen könnten und uns gleichzeitig mitteilen, was passieren muß, damit dieser Beschluß wieder rückgängig gemacht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Pauline Grauf