Frage an Undine Kurth von Walter K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Kurth,
mich würde interessieren, welchen Standpunkt Sie zur Vereinheitlichung der Gebührensätzen für ärztliche Leistungen für gesetzlich und privatversicherte Bürger einnehmen.
Ärzte üben kein Gewerbe aus und Patienten sind keine Kunden. Mit Vorkasse und Kostenerstattung sind die Probleme im Gesundheitswesen mit Sicherheit nicht zu lösen. So sind z.B. die Hartz IV-Bezieher einschließlich der Aufstocker überhaupt nicht in der Lage, ärztliche Rechnungen vorzufinanzieren.
Es würden vermutlich auch ärztliche Leistungen angeboten und in Anspruch genommen, die die Krankenkassen nicht erstatten.
Praxisgebühr und Zuzahlungen für Medikamente halten schon heute Menschen davon ab, notwendige Behandlungen in Anspruch zu nehmen.
Ich vertrete die Auffassung, dass ärztliche Leistungen einheitlich vergütet werden sollten, und zwar genauso wie das auch bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgt. Ob eine Rechtsschutzversicherung besteht oder nicht, spielt dabei genauso wenig eine Rolle wie der Status des Klienten.
Die Sozialversicherungssysteme gerieten in den zurückliegenden Jahren durch hohe Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäftigungsverhältnisse in Schwierigkeiten und nicht etwa durch den demografischen Wandel.
Für eine Stellungnahme wäre ich Ihnen dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Kluck