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Undine Kurth
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Frage von Daniel K. •

Frage an Undine Kurth von Daniel K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kurth,

mit der Abwahl von Nikolaus Brender als ZDF-Chefredakteur haben Parteipolitiker massiv in die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und die Grundfeste der Pressefreiheit eingegriffen.

Demokratie braucht unabhängige und kritische Berichterstattung. Als Bürger/in Ihres Wahlkreises fordere ich Sie deshalb auf: Setzen Sie sich im Bundestag für eine Normenkontrollklage beim Bundesverfassungsgericht ein.

Das Gericht soll prüfen, inwieweit die Zusammensetzung der ZDF-Gremien gegen die vom Grundgesetz garantierte Rundfunkfreiheit verstößt. Damit eine Normenkontrollklage zustande kommt, braucht es die Unterschrift eines Viertels der Bundestagsabgeordneten.

Die Einflussnahme von Roland Koch auf die Personalentscheidung haben etliche Grünen-Politiker als grundgesetzwidrig bezeichnet. Ihre Fraktionsvorsitzende, Renate Künast hat angekündigt, die Zusammensetzung der ZDF-Gremien vom Bundesverfassungsgericht überprüfen zu lassen.

Bitte informieren Sie mich, ob Sie sich einer Initiative für eine Klage anschließen!

Mit freundlichen Grüßen
Daniel Kisser (Sozialarbeiter)

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Kisser,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Unterstützung für das Normenkontrollverfahren zum ZDF-Staatsvertrag. Bei Bündnis 90/Die GRÜNEN treffen Sie auf offene Ohren, denn von uns stammt der Vorschlag des Normenkontrollverfahrens und ich werde als Abgeordnete des Deutschen Bundestages auch den Antrag auf ein solches Verfahren unterzeichnen.

Die Sicherung der Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehört seit fast 50 Jahren zur ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Artikel 5 des Grundgesetzes gebietet aus Sicht des Bundesverfassungsgerichtes die Staatsfreiheit des Rundfunks. So hieß es schon im ersten Rundfunkurteil von 1960 (BVerfGE 12, 205): "Art. 5 GG verlangt ..., dass dieses ... Instrument der Meinungsbildung weder dem Staat noch einer gesellschaftlichen Gruppe ausgeliefert wird."

Wir denken, dass die Ministerpräsidenten dagegen in unerträglicher Weise verstoßen. Daher streben wir das besagte Normenkontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht an. Wir bezweifeln, dass die enorme staatliche Durchdringung der ZDF-Gremien den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Staatsfreiheit des Rundfunks entspricht.

Wir werden daher umgehend den Entwurf für den Normenkontrollantrag erarbeiten und ihn den Abgeordneten des Deutschen Bundestages zuleiten. Wir hoffen, dass wir so das notwendige Quorum erreichen werden. Deshalb bedanke ich mich ausdrücklich für Ihre Unterstützung und hoffe, dass der öffentliche Druck stark genug sein wird. Ich kann mir vorstellen, dass es zur Erreichung dieses Quorums hilfreich sein kann, sich an die Abgeordneten aus Ihrem Wahlkreis zu wenden, um ihr jeweiliges Verhalten zu erfragen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre
Undine Kurth