Frage an Undine Kurth von Thomas I. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Frau Kurth,
der Bundestag hat beschlossen, dass Call-Center ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken dürfen.
Wie wird dies in der Praxis umgesetzt?
Inwieweit besteht für mich überhaupt die Möglichkeit dieses Vergehen anzuzeigen?
Ich selbst habe versucht dies bei der Polizei anzuzeigen, nachdem ich etwa 2 Stunden von einem Call-Center richtiggehend terrorisiert wurde.
Die Antwort der Polizeidienststelle war nur, dass sie nicht zuständig wäre, da es sich eh nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Angeblich wären Ordnungsamt oder Gewerbeaufsichtsamt dafür zuständig.
Er geht aber von aus das auch dort nicht angemessen reagiert werden könnte.
Kann ich davon ausgehen, dass ein Gesetz verabschiedet wurde, dass nie jemand effektiv kontrollieren kann?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ille
Sehr geehrter Herr Ille,
vielen Dank für Ihre Fragen. Ich kann Ihren Unmut über die Belästigung durch Telefonwerbung sehr gut nachvollziehen. BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN wollen bestehende Lücken im Verbraucherrecht schließen. Dazu gehört auch Verbraucherinnen und Verbraucher wirksam vor unerlaubter Telefonwerbung zu schützen.
Die Bundesregierung hat mit ihrem „ Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ in diesem Frühjahr die Chance vergeben einen entscheiden Schritt voran zu kommen.
Beispielsweise fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Telefonwerbung weiterhin die Schutzvorschrift einer schriftlichen Vertragsbestätigung. Dagegen bürdet die von der Bundesregierung vorgeschlagene Erweiterung des Widerrufsrechts den Verbraucherinnen und Verbrauchern auf, sich erst durch Widerruf von einem solchen, durch unlauteres Wettbewerbsverhalten zustande gekommenen Vertrag lösen zu können.
Wir sehen in Verbraucherrechten eine neue Generation der Bürgerrechte. Der Staat hat hier die Aufgabe einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der funktioniert und vor Abzocke schützt. Das hat die Große Koalition bisher nicht geleistet.
In Ihrem konkreten Fall handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Für die Verhängung der Bußgelder wegen unerlaubter Werbeanrufe oder wegen der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen ist bundesweit die Bundesnetzagentur in Bonn zuständig. Der Bürger kann dort eine Ordnungswidrigkeitenanzeige machen. Dazu hat die Bundesnetzagentur im Internet ein entsprechendes Formular hinterlegt, mit dem Eine Anzeige sehr einfach und verbraucherfreundlich möglich ist ( http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/16851.pdf ).
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Beschwerdestelle Unerlaubte Telefonwerbung
Nördeltstr. 5, 59872 Meschede
Fax: 06321 / 934 111
Telefon: 0291 / 99 55 206
E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
Sie können sich darüber hinaus auch an die Verbraucherzentralen wenden, die auf dem Wege der Verbandsklage (Abmahnung und Unterlassungsklage) gegen die werbenden Unternehmen vorgehen.
Da Verbraucher, deren Daten in Umlauf sind, erfahrungsgemäß häufig angerufen werden und um eine bessere Verfolgung der Anzeige gegen unerlaubte Telefonwerbung zu erzielen, möchte ich Ihnen zusätzlich noch folgende Empfehlungen geben:
• Notieren Sie Datum und Uhrzeit des Anrufs.
• Notieren Sie die Rufnummer, die im Display erscheint, oder ob die Rufnummer unterdrückt war.
• Notieren Sie den Namen des Anrufenden und den der werbenden Firma sowie möglichst auch die Leistungen/Produkte, für die geworben werden soll.
• Beenden Sie anschließend das Gespräch und schließen Sie vor allem keinen Vertrag am Telefon ab.
• Geben Sie niemals am Telefon Ihre Bankdaten bekannt.
• Wenn Ihre Bankdaten dem Anrufer schon bekannt sind, sollten Sie nach einem solchen Telefonat unbedingt Ihre Konto-Auszüge sorgfältig prüfen und gegebenenfalls Lastschriften von Ihrer Bank zurückbuchen lassen
Mit freundlichen Grüßen
Undine Kurth