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Ulrike Rodust
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Frage von Hartmut R. •

Frage an Ulrike Rodust von Hartmut R. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Rodust,
auf "WELT online" habe ich gelesen, dass lt. einer Meldung der BILD am Sonntag eine Richtline der EU in Vorbereitung ist, die Asylbewerbern Unterhalt nach HARTZ IV bzw. Sozialhilfe zugesteht. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir mitteilten, ob Sie, ggf. Ihre Partei diese Richtlinie befürworten.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Roebbel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Roebbel,

herzlichen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch. Bei der EU Richtlinie, die sie ansprechen, handelt es sich um eine Neufassung der RL 2003/9/EG vom 27. Januar 2003 zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten. Eine Neuauflage erschien der Europäischen Kommission notwendig, da zahlreiche Mängel bezüglich der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in den Mitgliedstaaten darauf zurückzuführen sind, dass die Mitgliedstaaten durch die derzeitig gültige Richtlinie oft einen zu großen Ermessensspielraum haben. Dieser neue Vorschlag gehört zu einer Reihe von Maßnahmen, mit dem bessere und einheitliche Schutzstandards für das Gemeinsame Europäische Asylsystem geschaffen werden sollen. Er zielt darauf ab, bessere Normen für die Behandlung von Asylbewerbern zu gewährleisten und Vorteile zu schaffen, die im Einklang mit dem Völkerrecht den Asylbewerbern ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Im Speziellen beziehen sie sich in Ihrer Frage auf einen Zeitungsartikel, der festhält, dass eine EU Richtlinie in Vorbereitung ist, die Asylbewerbern Unterhalt nach HARTZ IV bzw. Sozialhilfe zugesteht.
Im entsprechenden Artikel der Richtlinie heißt es genau: "(ARTIKEL 17) ein Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten materiellen Leistungen, die einem Lebensstandard entsprechen, der die Gesundheit und den Lebensunterhalt der Asylbewerber gewährleistet. Als Orientierungswert gilt die Sozialhilfe für Staatsangehörige in den Mitgliedstaaten. Bei der Bereitstellung von Unterbringungseinrichtungen müssen geschlechts- und altersspezifischen Aspekten sowie der Situation von schutzbedürftigen Personen (Schwangere, Minderjährige, Alte, Kranke, Behinderte, Traumatisierte...) Rechnung getragen werden."

Gestern hat der zuständige Fachausschuss des Europäischen Parlaments über den Bericht abgestimmt. Dabei hat sich eine Konservative Mehrheit durchgesetzt, den Artikel 17 komplett zu streichen. Damit gäbe es keinen Artikel mehr, der genauer definiert, wie hoch die materiellen Leistungen sein sollen und wie ein menschenwürdiges Leben der Asylbewerber in dieser Hinsicht garantiert werden kann.

Während der ursprüngliche Vorschlag der Kommission und des Berichterstatters darauf abzielten, den Asylbewerbern zu gewährenden materiellen Leistungen der Sozialhilfe von Staatsangehörigen gleichzustellen, forderten wir Sozialdemokraten lediglich eine Orientierung an die Sozialhilfe. Wir brauchen einen Orientierungswert, um Asylbewerbern ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Daher halten wir an unserem Vorschlag zu Artikel 17 fest und werden ihn voraussichtlich zur Abstimmung im Plenum am 06. Mai 2009 wieder einbringen.

Ich hoffe ihnen mit dieser kurzen Darstellung weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen,
Ihre Ulrike Rodust