Frage an Ulrike Rodust von Wolfgang R. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Frau Rodust!
Der SoVD hatte eine Umfrage zur Massentierhaltung durchgeführt. Das Ergebnis wurde in der Ausgabe 3/2014 veröffentlicht. Danach sind 94 % für eine Einschränkung der Massentierhaltung. Wird Ihre Partei auf die Meinung dieser sozial engagierten und lebenserfahrenen Menschen reagieren und die EU-Regeln zur Tierhaltung so verschärfen, dass sie den GG Artikel 20a entsprechen und für eine wirkungsvolle Überprüfung dieser Regeln sorgen? Oder ist weiterhin zu befürchten, dass die Lobby der Fleischindustrie Vorrang vor der Meinung der Bürger hat?
Mit freundlichen Grüßen,
Wolfgang Richter
Sehr geehrter Herr Richter,
ich stimme Ihnen zu, dass es bei den bestehenden Vorschriften zur Tierhaltung noch erhebliches Verbesserungspotential gibt. Deshalb setze ich mich bspw. dafür ein, dass die Dauer von Tiertransporten auf 8 Stunden begrenzt wird.
Meine Fraktionskollegen und ich setzen uns außerdem dafür ein, dass ein europäisches Tierschutzrahmengesetz geschaffen wird, das alle Tiere einbezieht, denn uns erscheint es sinnvoll, dass innerhalb der Europäischen Union ein gemeinsamer Tierschutzrahmen geschaffen wird. Bereits im Juli 2012 hat sich das Europäische Parlament in einem Initiativbericht dafür ausgesprochen, dass ein solcher Rahmen geschaffen wird. Die Kommission hat angekündigt 2014 einen möglichen Legislativvorschlag für einen vereinfachten Rechtsrahmen zum Tierschutz vorzulegen und wir Sozialdemokraten werden uns, nachdem das Parlament sich neu konstituiert hat, dafür einsetzen, dass diese Ankündigung in die Tat umgesetzt wird.
Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) findet sich der Tierschutz in Art. 13. Demnach tragen bei der Festlegung und Durchführung der Politik der Union beispielsweise in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei, Verkehr, Binnenmarkt und Forschung die Union und die Mitgliedstaaten den Erfordernissen des Wohlergehens der Tiere als fühlende Wesen in vollem Umfang Rechnung. Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Gepflogenheiten der Mitgliedstaaten insbesondere in Bezug auf religiöse Riten, kulturelle Traditionen und das regionale Erbe müssen hierbei berücksichtigt werden. Für uns Sozialdemokraten ist Tierschutz ein unverzichtbarer Bestandteil verantwortungsvoller Politik, daher setzen wir uns selbstverständlich dafür ein, dass sich der Artikel 13 des AEUV in den Richtlinien und Verordnungen der EU niederschlägt.
Seit 1998 gibt es eine Richtlinie der Europäischen Union über den Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren (98/58/EG). Diese Richtlinie ist sehr allgemein gehalten, daher ist es aus unserer Sicht erforderlich, auch für die bisher nicht berücksichtigten Tierarten eigene spezifische europaweite Vorschriften festzulegen. Sinnvoll ist es sicherlich diese Aspekte in einer EU Rahmengesetzgebung zum Tierschutz mit aufzugreifen. Leider liegt das alleinige Initiativrecht für Rechtsetzungsakte nach wie vor bei der Europäischen Kommission. Das Parlament kann auf diesen Missstand also leider nur hinweisen.
Neben einem vernünftigen gesetzlichen Rahmen ist es jedoch sehr wichtig, dass ein ausgewogenes Verhältnis geschaffen wird, zwischen dem Wunsch der Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst günstige Lebensmittel kaufen zu können und den Anforderungen an eine artgerechte Haltung von Tieren. Ich denke, der Verbraucher steht neben den Gesetzgebern und Tierhaltern ebenfalls in der Verantwortung. Auch er ist in der Pflicht, beim Einkauf von Lebensmitteln darauf zu achten, woher die Produkte stammen und er muss bereit sein, einen angemessenen Preis zu bezahlen, der es den Tierhaltern ermöglicht, ein angemessenes Einkommen zu erwirtschaften und ihre Tierhaltung artgerecht zu gestalten.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Rodust