Frage an Ulrike Rodust von Helmut M. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Betr.:Äußerung des EU-Wirtschaftskommissars O.Rehn zum Umsturz in der Ukraine:"Die EU steht für eine substantielle finanzielle Unterstützung bereit,sobald...etc." Frage:wer hat diesen Herrn ermächtigt, die Bereitstellung von EU-Mitteln für einen bankrotten Nicht-EU-Staat zuzusichern? Wie kommt Fr.Timoschenko dazu ,eine baldige EU-Mitgliedschaft quasi "anzukündigen"? Weiter: Wird das EU-Parlament zu solchen Verpflichtungserklärungen(wie die von Herrn Rehn) überhaupt nicht befragt?Falls doch- Ihre persönliche Meinung dazu? Danke für Ihre Antwort,H.Meiz
Sehr geehrter Herr Meiz,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst ein paar Worte vorweg: Wie Sie wissen ändert sich die Lage in der Ukraine ständig und bleibt unübersichtlich. Ich bin darüber, wie viele Menschen, sehr besorgt. Für mich hat allerhöchste Priorität, dass der Frieden gewahrt wird, innerhalb der Ukraine und in der gesamten Region. Den Wunsch eines großen Teils der ukrainischen Bevölkerung, einen EU-Beitritt anzustreben, finde ich sehr unterstützenswert. Die Menschen wollen in die EU, weil sie unsere demokratischen Werte teilen. Für mich ist dies ein Beweis dafür, dass die EU trotz aller unbestrittenen Probleme weiterhin attraktiv ist.
Nun zu Ihren Fragen:
Die Ukraine ist weit von einer möglichen Beitrittsfähigkeit entfernt. Bei aller Unterstützung für die neue ukrainische Regierung: Alle Beitrittskriterien müssen erfüllt werden. Anschließend müssen alle EU-Länder und das Europäische Parlament dem Beitritt zu stimmen. Also: Ja - wir Parlamentarier werden gefragt. Die Aussagen von Frau Timoschenko, die ja unmittelbar nach ihrer Freilassung gefallen sind - vielleicht im Überschwang der Gefühle - interpretiere ich so, dass sie deutlich machen will, dass sie auf jeden Fall einen EU-Beitritt anstrebt. Aufgabe der neuen ukrainischen Regierung wird auf jeden Fall auch sein, übertriebene Erwartungen zu dämpfen.
Zu den in Aussicht gestellten Hilfen: Hier ist Kommissar Rehn in der Tat vorgeprescht. Inzwischen hat die Europäische Kommission genauere Zahlen vorgelegt. Insgesamt will man in den kommenden Jahren 11 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Dies sind zum größten Teil allerdings günstige Kredite, die von der Europäischen Investitionsbank und von der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung bereitgestellt werden. Insgesamt etwa 3 Mrd. Euro sind als direkte Zahlungen vorgesehen.
Das Europäische Parlament entscheidet gemeinsam mit dem Ministerrat grundsätzlich über den Haushalt der Europäischen Union. Größere Änderungen müssten in einem Nachtragshaushalt von den Abgeordneten und dem Ministerrat beschlossen werden. Die Kommission hat allerdings das Recht in einem bestimmten Maße selbständig Umschichtungen innerhalb einer "Haushaltsrubrik" vorzunehmen. Das bedeutet, dass Mittel die bereits heute für Außen- und Entwicklungspolitik reserviert sind, in einem gewissen Rahmen für die Ukraine-Hilfen verwendet werden können. Ob in diesem Fall ein Nachtragshaushalt notwendig sein wird, muss noch geprüft werden.
Grundsätzlich bin ich der Auffassung, dass Unterstützung für die Ukraine in dieser schwierigen Lage richtig und wichtig ist, dass aber gleichzeitig die EU ihren Einfluss auf die neue Regierung geltend machen sollte, damit die Missstände wie Korruption und Vetternwirtschaft ein Ende finden und damit sichergestellt wird, dass kulturelle und sprachliche Minderheiten nicht diskriminiert werden.
Bei Nachfragen schreiben Sie mir gerne an ulrike.rodust@europarl.europa.eu
Mit freundlichen Grüßen,
Ulrike Rodust